Mitteilung des Bundesgerichtshofs zu NSU-Revisionen erwartet
dpa Karlsruhe. Mitte 2018 ging der NSU-Prozess zu Ende, aber noch liegt das Urteil zur Überprüfung in Karlsruhe. Nun wollen sich die BGH-Richter zu dem Verfahren äußern. Gibt es schon eine Entscheidung zu Beate Zschäpe?
Das Urteil im NSU-Prozess ist noch nicht rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Januar unter anderem die Revision von Beate Zschäpe. Für diesen Donnerstag haben die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe nun eine Pressemitteilung angekündigt. Darin wollen sie „weitere Entscheidungen“ bekanntgeben und „über den weiteren Fortgang des Verfahrens“ informieren. Genaueres ist nicht bekannt.
Über das, was in der Mitteilung steht, kann nur spekuliert werden. Denkbar ist, dass es in einem oder sogar mehreren Fällen schon eine Entscheidung gibt. Möglicherweise hat der zuständige 3. Strafsenat des BGH auch einen Termin für eine Hauptverhandlung bestimmt.
Nur im Fall des mitangeklagten André E. ist klar, dass es eine mündliche Verhandlung geben wird. Seine Verurteilung zu einer überraschend milden Strafe wird als einzige auch von der Bundesanwaltschaft angefochten. Über die Revisionen von Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger G. könnte prinzipiell rein per schriftlichem Beschluss entschieden werden. Es kann aber auch verhandelt werden.
Der Mammutprozess um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hatte mehr als fünf Jahre gedauert. Am 11. Juli 2018 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München Zschäpe als einzige Überlebende des Trios als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Allerdings gibt es keinen Beweis, dass die heute 46-Jährige selbst an einem der Tatorte war.
Das OLG kam dennoch zu dem Schluss, dass Zschäpe „jeweils gemeinschaftlich und vorsätzlich handelnd in 10 Fällen einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet“ hat. Sie habe die Anschlagsziele mit ausgewählt und ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt einen sicheren Rückzugsort geschaffen.
Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hatten fast 14 Jahre im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer aus rassistischen Motiven acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer und eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
Ralf Wohlleben war als Waffenbeschaffer des NSU wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Gegen Holger G. und André E. verhängten die OLG-Richter wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung drei Jahre und zweieinhalb Jahre Haft. Die Verurteilung eines fünften Angeklagten ist bereits rechtskräftig.
Der BGH prüft Strafurteile ausschließlich auf Rechtsfehler. Haben die Richter keine Beanstandungen, wird das Urteil rechtskräftig. Anderenfalls heben sie es ganz oder teilweise auf, zum Beispiel nur im Strafmaß. Im äußersten Fall muss ein Prozess von vorn beginnen.
Eine Hauptverhandlung gibt es bei etwa fünf Prozent aller Revisionen. Eine schriftliche Entscheidung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dafür müssen sich die Richterinnen und Richter entweder einig sein, dass sie eine Revision zugunsten eines Angeklagten für begründet halten. Oder sie verwerfen eine Revision auf Antrag der Bundesanwaltschaft einstimmig als offensichtlich unbegründet.
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