BGH überprüft Urteil zu Waffenexporten von Heckler & Koch
dpa Karlsruhe. Unzulässige Waffenlieferungen aus Deutschland in mexikanische Unruheprovinzen beschäftigenheute (10.15 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Es geht um rund 4200 Sturmgewehre mit Zubehör, die die Rüstungsfirma Heckler & Koch von 2006 bis 2009 nach Mexiko verkauft hatte. Dort wurden die Waffen von der zentralen Beschaffungsstelle an die Polizei in Bundesstaaten weiterverkauft, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Die deutschen Behörden hatten Heckler & Koch die Exporte genehmigt, weil ihnen als Empfänger der Waffen unproblematische Provinzen genannt worden waren.

Vor dem Gerichtsgebäude hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Die mutmaßlichen Haupttäter konnten nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil einer von ihnen gestorben ist und sich der andere zu krank zum Reisen in Mexiko aufhielt. Das Stuttgarter Landgericht hatte im Februar 2019 einen früheren Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die drei anderen Angeklagten, darunter zwei Ex-Geschäftsführer, wurden freigesprochen.
Von Heckler & Koch sollen rund 3,7 Millionen Euro eingezogen werden. Gegen dieses Urteil haben alle Seiten Revision in Karlsruhe eingelegt, nun wird darüber verhandelt. Wann die obersten Strafrichter ihr Urteil verkünden, ist offen. (Az. 3 StR 474/19)
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