BGH verhandelt Urlauber-Klage nach Unfall auf Gran Canaria

dpa Karlsruhe.

Nach einem Unfall im Urlaub klagt heute ein Pauschaltourist vor dem Bundesgerichtshof gegen den Veranstalter Tui. Der siebenjährige Sohn seiner Lebensgefährtin war im Hotelzimmer auf Gran Canaria gegen die geschlossene Balkontür gelaufen. Das Kind schnitt sich an den Scherben und durfte fünf Tage nicht ins Wasser. Der Mann will deshalb von Tui fast 7000 Euro. Die Glastür war in Augen- und Hüfthöhe eines Erwachsenen mit Warnaufklebern gekennzeichnet. Der Kläger meint, das entspreche nicht den Sicherheitsbestimmungen, Tui müsse dafür geradestehen.

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Erstellt:
25. Juni 2019, 03:46 Uhr
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