BGH verkündet Urteil zu Klageaktivitäten der Umwelthilfe

dpa Karlsruhe.

Kritiker nennen die Deutsche Umwelthilfe gern einen „Abmahnverein“ - aber schlägt die Organisation aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband wirklich rechtswidrig Profit? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Für viele in Politik und Autoindustrie ist die Umwelthilfe ein rotes Tuch, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Das tut sie als Umweltschutzorganisation. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf sie außerdem Unternehmen abmahnen und verklagen.

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Erstellt:
4. Juli 2019, 08:24 Uhr
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