BGH vor Urteil zu Schadenersatz-Klagen von VW-Aktionären
dpa Karlsruhe. Im Dieselskandal will der Bundesgerichtshof (BGH) noch am Dienstag über mehrere Schadenersatz-Klagen von VW-Aktionären gegen den Autozulieferer Bosch entscheiden. Die Urteile würden voraussichtlich um 15.00 Uhr verkündet, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Drescher nach der Verhandlung in Karlsruhe. Bosch hatte Volkswagen die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte zum Einsatz kam. (Az. II ZR 152/20 u.a.)
Die Anleger hatten Verluste gemacht, als VW-Aktien beim Auffliegen des Betrugs im September 2015 stark an Wert verloren. Sie sind der Ansicht, VW hätte den Kapitalmarkt früher informieren müssen. Bosch werfen sie Beihilfe vor. Drescher sagte, man könne sich fragen, warum hier nicht direkt VW in Anspruch genommen werde und die Kläger stattdessen den Umweg über den Lieferanten gewählt hätten.
Nach Tausenden Aktionärsklagen gegen VW läuft seit September 2018 am Oberlandesgericht Braunschweig ein milliardenschweres Musterverfahren. Drescher sagte, dem wolle der BGH keinesfalls vorgreifen. Die Klagen gegen Bosch seien nur ein Ausschnitt.
Die Stuttgarter Gerichte hatten in allen neun Fällen offen gelassen, ob VW ein Kapitalmarktdelikt begangen hat. Sie hatten die Klagen abgewiesen, weil Bosch nach ihrer Auffassung nicht in einem Maße verstrickt war, das den Vorwurf der Beihilfe rechtfertigen würde.
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