Biologische Vielfalt: Naturschützer bemängeln Gesetzeslücken

dpa/lsw Stuttgart. Ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes für mehr biologische Vielfalt sehen Naturschützer noch Lücken. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz war aus Sicht des Nabu zwar ein wichtiger Meilenstein, um den Arten- und Biotopschutz im Land voranzubringen. Doch trotz einiger Fortschritte, etwa in der Landwirtschaft, seien andere Ziele nicht erreicht worden, etwa beim Schutz von Streuobstwiesen und beim Verbot von Schottergärten. „Jetzt zeigen sich Schwächen bei der Umsetzung, vor allem unter kommunaler Zuständigkeit“, sagte NABU-Landeschef Johannes Enssle am Mittwoch.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang eiens Gerichts zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang eiens Gerichts zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Mit mehr als 5000 Tier- und Pflanzenarten zählten die Streuobstbestände zu den artenreichsten Lebensräumen. Aber: „Landauf, landab planen die Kommunen Baugebiete in die Streuobstwiesen hinein.“ Sie würden unvermindert gerodet und überbaut. Überdies werde das neue Schottergartenverbot viel zu wenig kontrolliert.

Der BUND nimmt die durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ angestoßene Gesetzesnovelle vom Sommer 2020 zum Anlass, auf die Gefahr nächtlicher Beleuchtung für Insekten hinzuweisen. Etwa die Hälfte der Insekten sei nachtaktiv und werde von Straßenlaternen und Gebäudestrahlern angezogen. Dort verendeten die Tiere. Durch die Neuregelung sei die Beleuchtung an Gebäuden im Besitz des Landes und der Kommunen in den Sommermonaten nicht mehr möglich. Doch es gebe bereits Ausnahmen. Der BUND bittet Bürger, beleuchtete öffentliche Gebäude zu melden.

© dpa-infocom, dpa:210721-99-467836/3

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Erstellt:
21. Juli 2021, 17:55 Uhr

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