Bundestagswahl 2025

Bis wann muss man die Briefwahl abschicken?

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte unbedingt die Fristen beachten. Denn Wahlbriefe, die zu spät ankommen, werden nicht gewertet. Doch bis wann muss man die Briefwahl abschicken oder abgeben?

Bis wann muss man die Briefwahlunterlagen abschicken oder abgeben?

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Bis wann muss man die Briefwahlunterlagen abschicken oder abgeben?

Von Katrin Jokic

Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit, seine Stimme frühzeitig abzugeben, insbesondere für Menschen, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können. Doch damit die Stimme zählt, muss der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eintreffen.

Aufgrund der vorgezogenen Wahl und kürzerer Fristen bleibt dieses Mal nur wenig Zeit. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um die Briefwahl zu kümmern.

Bis wann muss man die Briefwahl abgeben?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingehen. Danach beginnt die Stimmauszählung, und verspätet eintreffende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Wahlbrief so früh wie möglich nach Erhalt der Unterlagen abzuschicken. Wer sichergehen möchte, sollte folgende Fristen beachten:

Versand innerhalb Deutschlands:

  • Die Deutsche Post garantiert, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung eines Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig ankommen. Der Versand von Wahlbriefen in Deutschland ist kostenfrei.
  • Später abgeschickte Briefe könnten nicht mehr rechtzeitig eintreffen.

Abgabe vor Ort:

  • Der sicherste Weg ist, den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung persönlich abzugeben.
  • Achtung: Der Wahlbrief darf nur in der Gemeinde oder Stadt abgegeben werden, die auf dem Umschlag vermerkt ist.

Briefwahl aus dem Ausland:

  • Wahlbriefe müssen im Ausland frankiert werden.
  • Es wird empfohlen, den Versand per Luftpost zu nutzen und den Brief mit einem Priority/Prioritaire-Aufkleber zu versehen, um eine schnellere Zustellung zu gewährleisten.
  • Das Auswärtige Amt setzt Sonderkuriere ein, wenn in bestimmten Regionen die Postlaufzeiten oder das örtliche Postsystem unzuverlässig sind. In vielen Fällen sind jedoch kommerzielle Expressdienste die bessere Wahl.
  • Wahlbriefe, die bis spätestens 20. Februar 2025 in der Kurierstelle des Auswärtigen Amts eingehen, können noch innerhalb Deutschlands weitergeleitet werden.
  • Auch bis zum 22. Februar 2025 wird das Auswärtige Amt per Kurier eintreffende Wahlbriefe noch in die Post geben.

Da Wählerinnen und Wähler selbst dafür verantwortlich sind, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig eingeht, sollte die Briefwahl so früh wie möglich durchgeführt werden. Eine verspätete Zustellung führt dazu, dass die Stimme nicht gezählt wird.

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Erstellt:
12. Februar 2025, 13:30 Uhr

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