Bislang alle Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt
Obwohl gerichtlich erlaubt, soll Spahn Ausgabe der Tötungsmittel verhindern
Berlin (epd). Schwerstkranke haben weiter keine Chance, an tödlich wirkende Medikamente zu kommen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat, dass dies in Ausnahmefällen zu ermöglichen sei, lehnt das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechende Anträge auf Weisung des Gesundheitsministeriums ab, wie die Behörde am Dienstag bestätigte. Die FDP im Bundestag will diese Praxis prüfen lassen. Ein Sprecher des Bundesamts für Arzneimittel bestätigte, dass es bisher keinen positiven Bescheid gegeben habe. Insgesamt seien 123 Anträge gestellt und 93 abgelehnt worden. Die übrigen befänden sich noch in der Bearbeitung.
Der „Tagesspiegel“ (Mittwoch) hatte über die Ablehnungen berichtet und aus internen Vermerken des Bundesgesundheitsministeriums zitiert, wonach die Behörde angewiesen wurde, keine positiven Entscheidungen zu treffen. Im zentralen Schreiben von Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe vom Juni 2018 heißt es dazu, es könne „nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch behördliche, verwaltungsmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen“. Es wendet sich an den Behördenleiter mit der Bitte, „solche Anträge zu versagen“. Der Sprecher des Bundesamts bestätigte, bei dieser Bitte handele es sich um eine Anweisung, die die Behörde bei der Bearbeitung der Anträge berücksichtige.
Der „Tagesspiegel“ hatte berichtet, zwar erkläre das Bundesamt offiziell, es bescheide die Anträge „stets nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände“. Doch aus internen Unterlagen des Bundesgesundheitsministeriums gehe hervor, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) selbst eine Sperre verfügt habe – ohne dass es auf nähere Prüfungen ankommen solle. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr kritisierte das Vorgehen von Spahn als „rechtswidrige Hinhaltetaktik“. Auf Antrag der FDP- Fraktion findet dazu deshalb am Mittwoch nun eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.