BKZ Spendenaktion: Spenden geht jetzt auch online

BKZ-Leser helfen Wer keine Überweisungen ausfüllen möchte, kann mit Kreditkarte oder Paypal spenden.

Auch die Spendenaktion geht mit der Zeit: Mit wenigen Klicks eine gute Tat getan. Foto: privat

Auch die Spendenaktion geht mit der Zeit: Mit wenigen Klicks eine gute Tat getan. Foto: privat

Von Matthias Nothstein

Backnang. Erstmals können Spender ihren Beitrag für die Aktion BKZ-Leser helfen in diesem Jahr auch online auf der BKZ-Homepage leisten, entweder über Paypal oder mit ihrer Kreditkarte. Der Link dazu lautet www.bkz.de/aktionen/bkz-leser-helfen. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass der Zahlungsdienstleister von jeder Zahlung 1,5 Prozent der gespendeten Summe sowie 35 Cent pro Abbuchung als Verwaltungsgebühr einbehält.

Wer die Online-Bezahlvariante nicht wählen möchte, kann selbstverständlich wie bisher seine Spende auf eines der beiden Spendenkonten bei der Kreissparkasse Waiblingen oder der Volksbank Backnang überweisen. In diesen Fällen verhält es sich wie bisher, dass kein Cent an Verwaltungsgebühren von der Gabe abgezogen wird. So wie auch für die Abrechnung, Verteilung oder die zahlreichen redaktionellen Beiträge bei der Backnanger Kreiszeitung kein Euro verrechnet wird. Unserer heutigen Ausgabe liegt ein Überweisungsträger bei, wir bitten um Beachtung.

Die Beteiligung der Leser war in den vergangenen Jahren überwältigend. So sind zum Beispiel bei der vergangenen Aktion 1364 Überweisungen mit Beträgen zwischen 5 und 10000 Euro auf den beiden Spendenkonten eingegangen. Die Streuung bei der Höhe der Überweisungen beweist, dass sich die gesamte Breite der Gesellschaft an der Aktion beteiligt. Das sind Menschen, denen jeder Euro abzugeben schwerfällt, die aber ein Zeichen der Solidarität setzen wollen, und da sind Mitbürger, die hohe dreistellige oder gar vierstellige Beträge überweisen. Und nicht zu vergessen die zahlreichen Firmen, die zum Teil Jahr für Jahr ihren Beitrag zum Erfolg unserer Spendenaktion leisten, mit großen vierstelligen oder gar fünfstelligen Beträgen.

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Erstellt:
26. November 2022, 06:00 Uhr

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