Boris Johnson muss doch nicht vor Gericht
dpa London.
Der Favorit im Rennen um die Nachfolge der scheidenden britischen Premierministerin Theresa May, Boris Johnson, muss nun noch nicht wegen angeblicher Brexit-Lügen vor Gericht. Das entschied das Londoner High Court in zweiter Instanz in London. Der private Kläger, Marcus Ball, hatte dem 54-jährigen Ex-Außenminister vorgeworfen, die Öffentlichkeit mit Lügen beim Referendum 2016 in die Irre geführt zu haben. Eine Richterin hatte die Privatklage gegen Johnson Ende Mai in erster Instanz zugelassen. Nun wurde sie von den High-Court-Richtern abgeschmettert.