Brand bei Globushersteller: Urteil im Prozess rechtskräftig
dpa/lsw Hechingen. Rund ein halbes Jahr nach dem millionenschweren Brand in einer Lagerhalle des Globusherstellers Columbus ist das Urteil gegen den Hauptangeklagten nun rechtskräftig. Dies teilte das Landgericht Hechingen am Dienstag mit. Das Gericht hatte den 42-jährigen gebürtigen Friedrichshafener Mitte Juni vom Vorwurf der Brandstiftung an Gebäuden des Columbus-Verlags in Krauchenwies (Kreis Sigmaringen) freigesprochen.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, am 23. Januar 2020 mehrere Paletten mit Plastikhalbschalen in Brand gesetzt zu haben, die der Herstellung von Globen hätten dienen sollen. In der Nacht waren die Lagerhalle und eine weitere Halle in Vollbrand geraten. In der zweiten Halle hatten sich unter anderem Oldtimer befunden, die durch das Feuer vollständig zerstört wurden. Der Schaden betrug etwa 4,6 Millionen Euro.
Der Freispruch erging nach dem Zweifelsgrundsatz. Die Beweisaufnahme brachte hervor, dass ein wesentliches Beweismittel der Anklage den Angeklagten nicht belastete. Speziell ging es um den Zustand von Plastikhandschuhen des 42-Jährigen. Ein Gutachter für Brandursachenforschung hatte festgestellt, dass die thermischen Veränderungen an den Plastikschuhen nicht zwingend auf dessen Anwesenheit am Tatort schließen ließen, sondern von einer Grillstelle an einem See stammen könnten.
Zudem war am Ende der Hauptverhandlung bekannt geworden, dass in Tatortnähe neben dem dort wohnhaften Angeklagten im Tatzeitraum weitere Personen gemeldet gewesen waren. Auch dieser Umstand erschütterte den bei Anklageerhebung gegen den Beschuldigten gehegten Verdacht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Columbus mit seinen etwa 40 Mitarbeitern ist eine der führenden Globusmanufakturen der Welt. Das Unternehmen wurde 1909 von Paul Ostergard in Berlin gegründet. 1948 erfolgte der Umzug nach Stuttgart.
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