Bundestagswahl 2025

Briefwahlunterlagen nicht erhalten: Das können Sie tun

Die Bundestagswahl 2025 steht bevor, und wieder werden sich viele für die Briefwahl entscheiden. Doch was, wenn die Unterlagen nicht eintreffen? Hier erfahren Sie, was Sie in diesem Fall tun können.

Was tun, wenn man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat?

© Mickis-Fotowelt/ Shutterstock

Was tun, wenn man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat?

Von Katrin Jokic

Die Briefwahl bietet eine bequeme Alternative zum Gang ins Wahllokal. Doch Verzögerungen beim Versand der Unterlagen können dazu führen, dass Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nicht wie geplant abgeben können. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob die Unterlagen eingetroffen sind.

Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer unerwarteten Erkrankung, die den Besuch des Wahlraums erheblich erschwert oder unmöglich macht, ist eine Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten – Was ist zu tun?

Falls Ihre Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, sollten Sie schnell handeln. Hier die wichtigsten Schritte:

Die Ausstellung neuer Briefwahlunterlagen ist nicht immer einfach, da sichergestellt werden muss, dass kein Wahlbetrug stattfindet. Um Missbrauch zu verhindern, gelten strenge Regelungen: Bereits ausgestellte Unterlagen werden ungültig erklärt, sobald Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Zudem müssen Wählerinnen und Wähler glaubhaft darlegen, dass bzw. warum sie ihre ursprünglichen Unterlagen nicht erhalten oder verloren haben. Diese Sicherheitsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass jede Stimme nur einmal abgegeben wird und das Wahlverfahren fair bleibt. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob die Briefwahlunterlagen angekommen sind, um rechtzeitig reagieren zu können.

Kann man trotz beantragter Briefwahl persönlich wählen?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein am Wahlsonntag im Wahllokal wählen. Der Wahlschein muss dazu mitgeführt werden. Ohne diesen ist eine Stimmabgabe nicht möglich.

Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Der Versand der Briefwahlunterlagen startete je nach Gemeinde zwischen dem 6. und dem 10. Februar. Normalerweise haben Wählerinnen und Wähler fünf Wochen Zeit zur Abstimmung. In diesem Jahr sind es jedoch nur maximal zwei Wochen. Wer eine Woche vor der Wahl noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte dringend bei der zuständigen Wahlbehörde nachfragen.

Zum Artikel

Erstellt:
12. Februar 2025, 14:52 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen