Bundestagswahl 2025

BSW darf an TV-Wahlsendung teilnehmen – SWR-Beschwerde erfolglos

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl muss der SWR vor Gericht eine Schlappe einstecken und sein Konzept für die „Wahlarena“ erweitern. Denn das BSW darf im Fernsehen mitdiskutieren.

Sahra Wagenknecht am Dienstag in der Stuttgarter Liederhalle

© dpa/Marijan Murat

Sahra Wagenknecht am Dienstag in der Stuttgarter Liederhalle

Von red/dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) darf in der kommenden Woche an zwei Wahlsendungen des SWR zur Bundestagswahl teilnehmen - auch gegen den Willen des Senders. Nach einer unanfechtbaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim müssen die BSW-Spitzenkandidaten zur „Wahlarena Baden-Württemberg“ und zur entsprechenden Sendung in Rheinland-Pfalz eingeladen werden. Damit scheiterte der SWR mit einer Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG). 

Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich. Die Live-Sendungen sind zeitgleich für den 12. Februar geplant. Bislang hatte der SWR lediglich die Spitzenkandidaten der beiden Landeslisten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.

Der VGH teilte am Abend mit: „Der Senat geht davon aus, dass das BSW wie vom Verwaltungsgericht festgestellt einen Anspruch auf chancengleiche Teilhabe an den beiden Sendungen hat.“ Der Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei angesichts des bevorstehenden Wahltermins am 23. Februar und der Bedeutung der Sendungen stärker zu gewichten als der grundrechtlich geschützte Spielraum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Den Sendungen der „Wahlarena“ im Programm des SWR komme zudem bei der Vorwahlberichterstattung des Senders ein besonderes publizistisches Gewicht zu. Zudem argumentierte der VGH: „Weder die bundesweite politische Bedeutung noch die regionale Bedeutung der Parteien rechtfertigen die vom SWR vorgenommene Differenzierung zwischen der FDP und dem BSW.“ Würde das BSW nicht beteiligt, könnten sich seine Wahlchancen nachhaltig verschlechtern.

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Erstellt:
5. Februar 2025, 20:00 Uhr

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