Nach Ergebnis bei Bundestagswahl
BSW reicht Wahleinspruch bei Bundestag ein
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will am Mittwoch seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags einreichen. Die Partei verpasste den Wiedereinzug ins Parlament nur ganz knapp.

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) legt Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl ein. (Archivbild)
Von red/AFP
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will am Mittwoch seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags einreichen. Geplant ist, dass Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali um 11.00 Uhr die entsprechenden Unterlagen abgibt. Der Mittwoch ist der letzte Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen.
Wiedereinzug ins Parlament knapp verpasst
Das BSW verpasste den Wiedereinzug ins Parlament ganz knapp: Es kam auf 4,981 Prozent der Stimmen - rund 9500 zu wenig für das Überschreiten der Fünfprozenthürde. Die Partei fordert deshalb eine Neuauszählung. Entsprechende Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen hatten jedoch keinen Erfolg.
Das BSW reicht deshalb nun seinen Wahleinspruch beim Bundestag ein. Erst wenn dieser abgelehnt wird, ist eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.