Bundesanwaltschaft setzt sich mit NS-Erbe auseinander
dpa/lsw Karlsruhe. Gewalt und Terror von rechts fordern den Staat neu heraus. Die Bundesanwaltschaft beschäftigt auch ihre eigene Geschichte: War die Behörde nach dem Zweiten Weltkrieg durch Altnazis belastet?

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archivbild
Bis voraussichtlich Ende des Jahres lässt die Bundesanwaltschaft ihre NS-Vergangenheit aufarbeiten - heute werden erste Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.
Bei einem Symposium am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es vor allem um die Entwicklung des Staatsschutzrechts vor 1945 und in der jungen Bundesrepublik. Das Forschungsprojekt im Auftrag von Generalbundesanwalt Peter Frank soll außerdem klären, inwieweit es inhaltliche und personelle Kontinuitäten nach der Nazi-Zeit in der Behörde gab.
Geleitet werden die Untersuchungen von dem Rechtswissenschaftler Christoph Safferling und dem Historiker Friedrich Kießling.
Sie knüpfen an ein Aufarbeitungsprojekt des Bundesjustizministeriums an, das 2016 abgeschlossen wurde. Dabei war herausgekommen, dass in der Nachkriegszeit mehr als die Hälfte der Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. Jeder Fünfte war SA-Mann gewesen, 16 Prozent kamen aus dem früheren Reichsjustizministerium. Untersucht wurden damals 170 Personen für die Zeit von etwa 1949/50 bis 1973.