Bundesgericht entscheidet über Elterngeld bei Gehaltsnachzahlung

dpa Kassel.

Über die Berücksichtigung von Gehaltsnachzahlungen beim Elterngeld entscheidet heute das Bundessozialgericht. Es geht um die Frage, welches Gehalt bei der Berechnung ausschlaggebend ist: das in den zwölf Monaten zuvor erarbeitete oder das tatsächlich gezahlte. Geklagt hat eine Mutter aus Thüringen gegen den Kyffhäuserkreis. Dieser hatte Gehaltsnachzahlungen für zwei Monate von jeweils rund 1320 Euro nicht berücksichtigt. Sie lagen nicht mehr im Zeitraum, der für die Berechnung maßgeblich war. Während die Frau in erster Instanz Erfolg hatte, entschied das Landessozialgericht zuletzt gegen sie.

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27. Juni 2019, 03:47 Uhr
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