Deutschlandticket

Bundesrat bestätigt finanzielle Absicherung des D-Tickets

Die Finanzierung des Deutschlandtickets auch für das Jahr 2025 steht. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der dafür erforderlichen Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.

Ab Januar kostet das Deutschlandticket 58 Euro monatlich. (Archivbild)

© dpa/Boris Roessler

Ab Januar kostet das Deutschlandticket 58 Euro monatlich. (Archivbild)

Von reb/dpa/afp

Das Deutschlandticket für den Nahverkehr ist im kommenden Jahr finanziell abgesichert. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einer notwendigen Gesetzesänderung zu. Die Gesetzesänderung war nötig geworden, damit nicht verwendete Gelder auf das kommende Jahr übertragen werden können. Bereits beschlossen ist, dass das Deutschlandticket ab Januar monatlich 58 Euro statt wie bisher 49 Euro kostet. Um die Neuregelung war bis zuletzt zwischen den Parteien gerungen worden.

Von einer Lösung „buchstäblich in letzter Minute“ sprach denn auch der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Dies sei eine gute Nachricht für die rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Tickets. „Wir wollen auch eine längerfristige Perspektive“, forderte Hermann aber weiter. Das permanente Hin und Her habe die Menschen verunsichert. Notwendig sei eine Regelung für die Zeit bis 2030.

Wie geht es langfristig mit dem Deutschlandticket weiter?

Mehr längerfristige Verlässlichkeit forderte auch Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Er stellte jedoch auch klar, dass sein Land seine Zahlungen nicht erhöhen wolle. Wenn der Bund das Ticket auch 2026 weiterführen wolle, „dann muss er es auch komplett finanzieren“, sagte Bernreiter im Bundesrat. Er wies darauf hin, dass derzeit das Geld für verlässliche Investitionen in die Infrastruktur und die Aufrechterhaltung des Verkehrsangebots fehle.

Der neue Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Sören Bartol (SPD) verwies auch auf zusätzliche Flexibilität, die mit der Neuregelung verbunden sei. So können die Länder die Regionalisierungsmittel des Bundes künftig auch für Varianten des Deutschlandtickets einsetzen, etwa vergünstigte Angebote für bestimmte Personengruppen.

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Erstellt:
20. Dezember 2024, 13:22 Uhr

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