Umstrittenes Paket

Bundestag beschließt Klinikreform

Nach langen Beratungen ist die Klinikreform der Ampel auf dem Weg - begleitet von viel Kritik. Die Zahl der Krankenhäuser im Land wird sinken. Die Qualität soll sich aber verbessern.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Gesundheitsminister Karl Lauterbach

Von red/dpa

Deutschlands Kliniken stehen vor einer umfassenden Neuordnung. Nach zwei Jahren Vorbereitung hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform der Ampel-Koalition beschlossen. Die Häuser sollen von finanziellem Druck entlastet werden und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren. Die Opposition lehnte das Vorhaben ab. Die Reform muss noch durch den Bundesrat. Sie ist dem Gesetzentwurf zufolge dort zwar nicht zustimmungsbedürftig, kann aber im Vermittlungsausschuss aufgehalten werden. 

Vorgesehen ist, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln. 

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, mit der Reform werde die Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern gesteigert und ein flächendeckendes Netz guter Kliniken im Land erhalten. „Gleichzeitig werden nicht notwendige Krankenhäuser abgebaut oder umgewandelt.“ Die konkrete Umsetzung der Reform soll Schritt für Schritt über mehrere Jahre erfolgen, wird also für Patienten nicht sofort spürbar sein.

Viele Betten nicht belegt

Deutschland habe mit rund 1.700 Krankenhäusern die höchste Krankenhaus- und Bettendichte in Europa, heißt es vom Gesundheitsministerium. Viele Betten seien aber nicht belegt. Viele Kliniken schreiben rote Zahlen.

Das neue Bezahlsystem soll finanziellen Druck mindern und verhindern, dass Kliniken etwa medizinisch unnötige Operationen aus Umsatzgründen machen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen die jeweiligen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

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Erstellt:
17. Oktober 2024, 15:25 Uhr

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