Bei der Europawahl 2024 war es doch möglich
Bundestagswahl 2025: Warum kann man nicht ab 16 wählen?
Bei der Bundestagswahl dürfen Minderjährige nach wie vor nicht abstimmen. Was der Grund dafür ist und warum es bei der Europawahl anders war, erfahren Sie hier.
Von Lukas Böhl
Das Wahlalter für die Bundestagswahl liegt laut § 38 Abs. 2 des Grundgesetzes bei 18 Jahren. Um es auf 16 Jahre zu senken, müsste das Grundgesetz geändert werden. Eine solche Änderung ist jedoch nur mit einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat möglich. Diese Mehrheit konnte bisher nicht erreicht werden, da die CDU/CSU und die AfD sich gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aussprechen und eine Gesetzesänderung blockieren. Aus diesem Grund konnte die amtierende Regierung unter Olaf Scholz den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Plan zur Absenkung des Wahlalters bislang nicht umsetzen.
Warum ist das bei der Europawahl anders?
Das Wahlalter für die Europawahl wurde im November 2022 auf 16 Jahre gesenkt. Damals billigte der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes. Obwohl Union und AfD gegen die Gesetzesänderung waren, konnten sie diese nicht verhindern. Anders als beim Grundgesetz handelt es sich beim Europawahlgesetz um ein einfaches Bundesgesetz, das mit der Mehrheit der Stimmen im Bundestag geändert werden kann.
Daher dürfen 16-Jährige bei der Europawahl abstimmen, während dies bei der Bundestagswahl 2025 nicht möglich ist. In Baden-Württemberg dürfen Personen ab 16 Jahren neben der Europawahl auch bei Kommunal- und Landtagswahlen ihre Stimme abgeben.
Passend dazu: Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme
Das Wahlalter lag einst bei 21 Jahren
Das Mindestwahlalter lag in Deutschland nicht immer bei 18 Jahren. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 mussten Wähler mindestens 21 Jahre alt sein, um an einer Bundestagswahl teilnehmen zu können. Erst 1972 wurde das Wahlalter in der BRD durch eine Änderung des Grundgesetzes auf 18 Jahre gesenkt. Diese Entscheidung war Teil eines breiteren gesellschaftlichen Wandels, der unter anderem von der Forderung nach mehr Mitbestimmung der jungen Generation geprägt war. Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) hatte bereits 1969 in seiner Regierungserklärung angekündigt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Die Herabsetzung des Wahlalters wurde schließlich mit breitem politischen Konsens beschlossen. Bereits bei der Bundestagswahl 1972 konnten 18- bis 20-Jährige erstmals ihre Stimmen abgeben, was zur höchsten jemals verzeichneten Wahlbeteiligung von 91,1 Prozent führte.
Ab wann darf man in Deutschland gewählt werden?
Neben dem aktiven Wahlrecht gibt es in Deutschland auch das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst für ein Amt zu kandidieren. Um in den Bundestag gewählt werden zu können, müssen Kandidaten mindestens 18 Jahre alt sein. Dieses Mindestalter gilt seit der Grundgesetzänderung von 1972, die das passive Wahlalter von zuvor 25 Jahren auf 18 Jahre senkte. Wer jedoch Bundespräsident werden will, muss das 40. Lebensjahr vollendet haben. Bei Landtags- und Kommunalwahlen können je nach Bundesland abweichende Altersgrenzen gelten.