Bundesverfassungsgericht verhandelt über Sterbehilfe-Verbot

dpa Karlsruhe.

Seit gut drei Jahren steht Sterbehilfe als Dienstleistung in Deutschland unter Strafe - aber ist das auch mit Grundrechten vereinbar? Heute und morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über etliche Beschwerden gegen das Verbot. Geklagt haben schwerkranke Menschen, professionelle Sterbehelfer, Palliativmediziner und andere Ärzte. Das Urteil dürfte frühestens in einigen Monaten verkündet werden. Der neue Paragraf 217 verbietet seit Dezember 2015 die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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16. April 2019, 17:02 Uhr
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