Bußgelder nach Gruppenwanderung in Mülheim verhängt

dpa/lsw Tuttlingen. Für 15 Wanderer hat ihr Ausflug bei Mühlheim an der Donau nun wegen Verstößen gegen die Coronaverordnung ein juristisches Nachspiel. Das Landratsamt Tuttlingen verhängte Bußgelder in Höhe von bis zu 362 Euro pro Person, wie eine Sprecherin am Freitag einen Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“ bestätigte. Die meisten müssten 262 Euro bezahlen. Das geringste Bußgeld liege bei 150 Euro.

Die Wanderung der Gruppe aus zehn Haushalten Mitte Januar samt anschließender Einkehr in einer Hütte hatte laut früheren Angaben des zuständigen Landrats Stefan Bär zu mindestens 25 Corona-Fällen bis Ende Januar geführt. Positiv getestete Teilnehmer sollen ihre Quarantäne gebrochen und dann bei der Arbeit weitere Menschen angesteckt haben. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Mühlheim war zeitweise in die Höhe geschnellt. Der Ausflug hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt.

Noch seien die Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig. Neun Betroffene hätten Einspruch eingelegt, teilte die Sprecherin weiter mit. Fristende sei am 26. April. Die Einsprüche gingen dann zum Amtsgericht.

© dpa-infocom, dpa:210416-99-229102/2

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Erstellt:
16. April 2021, 12:06 Uhr

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