BW-Bank erstattet einen Teil der Gebühren

dpa/lsw Stuttgart. Die BW-Bank will Hunderttausenden Kunden einen Teil der für Mai und Juni erhobenen Kontogebühren zurückzahlen. Damit zieht die Tochter der Landesbank Baden-Württemberg Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wie ein Sprecher am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Das Institut setzt deshalb die Gebühren für ihre verschiedenen Girokonto-Modelle auf das Niveau vor der letzten Preiserhöhung im April 2019 zurück. Allerdings gilt das nur für Kunden, die davor bereits ein Girokonto bei der Bank hatten und seither das Kontomodell nicht gewechselt haben.

Ein Logo der BW-Bank ist an einer Filiale angebracht. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Ein Logo der BW-Bank ist an einer Filiale angebracht. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Zuvor hatten „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“ darüber berichtet. Dem Bericht zufolge betrifft das Vorgehen der Bank über die Hälfte aller 600.000 Privatkunden. Für diese Gruppe greift nun wieder die Kontogebühr von Anfang 2019. Für die Monate Mai und Juni, also den Zeitraum seit dem BGH-Urteil, wird ihnen die Differenz zwischen der höheren und der niedrigeren Gebühr erstattet. Die Erstattung wird sich für die meisten Kunden nur auf ein paar Euro belaufen.

Zu Gesamthöhe der geplanten Erstattungen wurde keine Angaben gemacht. Ob die Bank dafür Rückstellungen bilden müsse, werde noch geprüft, teilte der Sprecher weiter mit. Der BGH hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Eine Klausel, nach der Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen (Az.: XI ZR 26/20).

© dpa-infocom, dpa:210630-99-201227/2

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Erstellt:
30. Juni 2021, 10:37 Uhr

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