So soll es funktionieren

Cannabis Social Club gründen

Cannabis Social Clubs, in Deutschland auch Anbauvereinigungen genannt, sind Organisationen, die für den gemeinsamen Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum ihrer Mitglieder gegründet werden. Hier erfahren Sie, wie man solch einen Club in Deutschland gründet.

Social Clubs sind Anbauvereinigungen für Cannabis.

© Canna Obscura / shutterstock.com

Social Clubs sind Anbauvereinigungen für Cannabis.

Von Lukas Böhl

Anbauvereinigungen sind entweder eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Der Hauptzweck dieser Vereinigungen ist der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) an ihre Mitglieder. Interessant werden die Anbauvereinigungen aber erst, wenn das Cannabisgesetz tatsächlich in Kraft tritt. Damit ist erst Anfang 2024 zu rechne.

Wie gründet man eine Anbauvereinigung?

Rechtsform wählen: Die Anbauvereinigung muss entweder als eingetragener Verein oder als Genossenschaft gegründet werden. Andere Rechtsformen, wie Stiftungen oder Unternehmen, sind nicht erlaubt.

Mitgliedschaft begrenzen: Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben. Alle Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnhaft sein.

Standort auswählen: Der Anbau darf nicht in der Nähe von Schulen, Jugendeinrichtungen oder Spielplätzen (mindestens 200 Meter Abstand) stattfinden. Zudem dürfen die Cannabispflanzen nicht in der eigenen Wohnung oder anderen Wohngebäuden untergebracht werden. Der Social Club braucht also ein eigenes Grundstück, eine Anbaufläche, ein Gewächshaus oder ein sonstiges Gebäude, das die Auflagen verfüllt.

Erlaubnis einholen: Nach der Gründung und Registrierung muss eine behördliche Erlaubnis für den Cannabisanbau beantragt werden. Nur mit dieser Erlaubnis ist der Anbau legal.

Voraussetzungen für eine Erlaubnis

Die vertretungsberechtigten Personen müssen unbeschränkt geschäftsfähig und zuverlässig sein. Vorstrafen, insbesondere Drogendelikte (außer jene, die durch das Cannabisgesetz legalisiert werden) oder Delikte im Kontext organisierter Kriminalität, können zur Ablehnung führen.

Es muss sichergestellt werden, dass Cannabis, Samen und Stecklinge vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Unbefugte geschützt sind.

Die Vereinigung muss alle weiteren Vorschriften des Cannabisgesetzes befolgen.

Beantragung der Erlaubnis

Der Antrag auf Erlaubnis muss bei der zuständigen Landesbehörde gestellt werden, entweder schriftlich oder elektronisch und in deutscher Sprache. Der Antrag sollte umfassende Informationen enthalten, darunter Details zu Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitern, dem Standort des Anbauvereins, die geplante Anbaumenge des Cannabis, Sicherheitsmaßnahmen und mehr. Die komplette Liste mit den Anforderungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass das Cannabisgesetz voraussichtlich erst Anfang 2024 in Kraft treten wird und dann erst weitere Details zur Antragsstellung bekannt werden.

Weitere wichtige Hinweise

Die Gründung eines Cannabis Social Clubs in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige eine Planung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfordert.

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Erstellt:
18. August 2023, 15:00 Uhr

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