CDU-Fraktion will schnelle Grundsteuerreform

dpa/lsw Stuttgart. Die CDU im baden-württembergischen Landtag beharrt auf ihrer Forderung, dass die Länder selber Regelungen zur Grundsteuer erlassen dürfen. Fraktionschef Wolfgang Reinhart und der Wohnungsbauexperte Tobias Wald erklärten am Freitag in Stuttgart, so eine Reform sei ohne eine Grundgesetzänderung möglich. Sie stützten sich auf ein Gutachten des Bundesinnenministeriums. Hingegen hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im April erklärt, es sei für so eine Reform eine Änderung des Grundgesetzes nötig, für die es aber keine Mehrheiten gebe.

Wolfgang Reinhart, CDU-Franktionschef im baden-württembergischen Landtag. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Wolfgang Reinhart, CDU-Franktionschef im baden-württembergischen Landtag. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Reinhart und Wald teilten mit: „Der Bund kann durch ein Freigabegesetz oder eine einfachgesetzliche Öffnungsklausel den Ländern eine eigene Rechtsetzungsbefugnis einräumen. Dies könnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen relativ schnell umsetzen.“ Dann sei eine Reform bis Ende 2019 möglich. „Die große Koalition in Berlin muss sich jetzt endlich zusammenraufen und zügig den Weg für eine individuelle Regelung der Länder frei machen“, sagte Reinhart. Ein Bundesland könne dann eine eigene Regelung erlassen, müsse das aber nicht. Auch Bayern will, dass den Bundesländern erlaubt wird, von einer Bundesregelung abzuweichen.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmen. Sie wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie auf landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben und über die Nebenkosten auch an Mieter weitergegeben. Wegen veralteter Bemessungsgrundlagen verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019.

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Erstellt:
14. Juni 2019, 14:46 Uhr

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