Corona-Fälle vor Gericht: Homeschooling-Zuschuss abgelehnt

dpa Stuttgart. Zunehmende Kurzarbeit, mehr Hartz-IV-Bezieher, Streit um Insolvenzgeld - das Landessozialgericht erwartet deutlich mehr Verfahren wegen der Corona-Pandemie. Bislang sind es aber nur Einzelfälle, die mit dem Virus zu tun haben.

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Die Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr auch das Landessozialgericht beschäftigt. So habe ein Hartz-IV-Empfänger zu Beginn der Pandemie in einem Eilverfahren von seinem Jobcenter Geld verlangt, um Lebensmittel und Hygieneprodukte zu horten, wie der Präsident des Landessozialgerichts, Bernd Mutschler, am Mittwoch bei einer Bilanz-Pressekonferenz mitteilte. Auch wurde mit Verweis auf das Homeschooling auf die Bezahlung von Computer, Drucker und Internetanschluss geklagt - das Landessozialgericht wies das als zweite Instanz zurück.

Zudem mussten sich die Berufungsrichter in Stuttgart mit der Frage befassen, ob es für FFP2-Masken zusätzliches Geld vom Amt geben sollte. Das Sozialgericht Karlsruhe hatte einem Kläger 129 Euro im Monat zusätzlich zugesprochen. Das Landessozialgericht entschied aber, dass die Masken aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen.

Solche pandemiebezogenen Verfahren stellten 2020 aber noch die absolute Minderheit der Verfahren dar, sagte Präsident Mutschler - von 3500 Verfahren machen sie bislang nur etwa ein Prozent aus. Das liege aber an einem gewissen Zeitverzug, da die Verfahren erst durch die Sozialgerichte müssen. Das Landessozialgericht rechnet aber mit deutlich mehr Corona-Verfahren in der Zukunft, etwa wenn es um den Bezug von Kurzarbeitergeld geht.

Mutschler erwartet auch noch Grundsatzentscheidungen mit Blick auf die Corona-Lage. Wenn sich eine Krankenschwester in der Klinik mit Corona infiziere, helfe ihr beim Nachweis der Infektion etwa ein sogenannter Berufskrankheitentatbestand. Dieser gelte für das Gesundheitswesen, aber noch nicht etwa in der Gastronomie.

Das Landessozialgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht der acht Sozialgerichte im Land - 52 Berufsrichter sind dort beschäftigt. 2020 gingen 3131 Berufungen und 421 Eilverfahren ein, die Zahl blieb recht stabil. Allerdings wurden wegen Corona 2020 weniger Verfahren erledigt, die Zahl ging von 3030 auf 2856 zurück. In den meisten Verfahren geht es um Ansprüche gegenüber der Renten, Kranken- und Unfallversicherung sowie um das Schwerbehindertenrecht und Verfahren rund um Hartz-4-Bezieher. Die gingen zuletzt allerdings deutlich zurück - laut Mutschler liegt das daran, dass es deutlich weniger Leistungsempfänger im Land gibt und viele Fragen zur Rechtsprechung bereits in den vergangenen Jahren geklärt wurden.

Immer stärker hat das Landessozialgericht auch mit verletzten Profisportlern zu tun, die eine Rente von der Unfallversicherung wollen. Mutschler sprach von rund 20 Verfahren von Fußballern, Handballern und Eishockeyspielern, die im vergangenen Jahr nach Verletzungen Arbeitsunfälle geltend gemacht haben. „Eher aus der 2. oder 3. Liga, Fußballmillionäre haben wir noch keine gesehen“, sagte er. Mutschler stellte mit Verweise auf gewisse Ungleichgewichte die Frage, ob das über die gesetzliche Unfallversicherung geregelt werden müsse, die ja auf sozialen Ausgleich abstelle, oder nicht etwa über eine private Absicherung. Ein Gerichtssprecher sagte, dass gewisse Anwälte in dem Bereich bewusst Profisportler am Ende ihrer Karriere ansprächen und „regelrechte Akquise“ betrieben.

© dpa-infocom, dpa:210811-99-803733/3

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Erstellt:
11. August 2021, 12:47 Uhr

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