Vom Homeoffice zurück in die Firma
Darf der Arbeitgeber die Arbeit im Büro anordnen?
Die Diskussion um Homeoffice und Präsenzarbeit sorgt weiterhin für Spannungen in vielen Unternehmen. Darf der Arbeitgeber seine Angestellten zwingen, im Büro zu arbeiten?
Von Redaktion
Ob Arbeitgeber ihre Angestellten zwingen können, wieder ins Büro zu kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den arbeitsrechtlichen Regelungen und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Hier sind die zentralen Punkte:
1. Arbeitsvertragliche Regelungen
Wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, dass der Arbeitsort das Büro des Arbeitgebers ist, kann der Arbeitgeber grundsätzlich verlangen, dass Mitarbeitende dort arbeiten.
Sollte jedoch eine explizite Vereinbarung über Homeoffice bestehen, muss diese eingehalten werden. Änderungen erfordern eine Anpassung des Arbeitsvertrags, der beide Parteien zustimmen müssen.
2. Direktionsrecht des Arbeitgebers
Arbeitgeber haben ein sogenanntes Direktionsrecht, das ihnen erlaubt, bestimmte Anweisungen im Rahmen des Arbeitsvertrags zu geben. Dazu gehört auch, den Arbeitsort zu bestimmen, solange keine entgegenstehenden Vereinbarungen existieren.
Das Direktionsrecht muss jedoch billigem Ermessen entsprechen. Das heißt, die Interessen der Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden, insbesondere bei persönlichen oder gesundheitlichen Gründen.
3. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
In vielen Unternehmen regeln Betriebsvereinbarungen, wie und wann Homeoffice möglich ist. Änderungen daran erfordern in der Regel die Zustimmung des Betriebsrats. Auch in Tarifverträgen können gewisse Regelungen zum Arbeitsort festgeschrieben sein.
4. Pandemiebedingte Sonderregelungen
Während der COVID-19-Pandemie gab es zeitweise gesetzliche Regelungen, die Homeoffice ermöglichten oder sogar vorschrieben. Diese Regelungen sind inzwischen ausgelaufen, sodass nun wieder die arbeitsvertraglichen Regelungen gelten.
5. Gesetzliche Einschränkungen
In Deutschland gibt es kein generelles Recht auf Homeoffice (Stand: Dezember 2024), außer wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung zugesichert wurde.
Arbeitgeber müssen jedoch auf besondere Umstände wie Behinderungen oder gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht nehmen (§ 106 GewO).
Fazit
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende grundsätzlich auffordern, ins Büro zurückzukehren, sofern dies vertraglich vorgesehen ist. Eine rechtlich bindende Homeoffice-Regelung kann dieses Recht jedoch einschränken. Wer unsicher ist, sollte einen Blick in den eigenen Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag werfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.