Feuerwerk nach Silvester
Darf man auch am 02. Januar noch böllern?
Nach Silvester bleiben oft Feuerwerkskörper übrig. Hier erfahren Sie, wann man diese zünden darf.
Von Redaktion
Feuerwerkskörper gehören für viele Menschen zur Silvesterfeier, doch nicht jeder weiß, wann und wie lange das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist. In Deutschland regelt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. Dieser Artikel klärt darüber auf, wie es sich insbesondere mit den Tagen nach dem Jahreswechsel verhält.
1. Feuerwerkskategorien und Altersgrenzen
Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk (z.B. Wunderkerzen) – Ab 12 Jahren erlaubt.
- Kategorie F2: Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Böller) – Ab 18 Jahren erlaubt.
- Kategorie F3: Großfeuerwerk – Nur für Personen mit spezieller Erlaubnis.
- Kategorie F4: Profi-Feuerwerk – Ausschließlich für Pyrotechniker zugelassen.
2. Erlaubte Zeiten zum Abbrennen von Feuerwerk
Kategorie F2 – die typischen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen Privatpersonen nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen. Vom 2. Januar bis 30. Dezember ist das Zünden dieser Feuerwerkskörper grundsätzlich verboten, es sei denn, man verfügt über eine Sondergenehmigung oder eine Erlaubnis gemäß § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes.
Im Gegensatz zu Kategorie F2 dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 ganzjährig abgebrannt werden. Das bedeutet, dass es keine Einschränkungen auf bestimmte Tage wie Silvester und Neujahr gibt. Sie können zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten verwendet werden, ohne dass eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
3. Ausnahmen und Sondergenehmigungen
Für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder andere Feierlichkeiten können Ausnahmen beantragt werden. Diese Sondergenehmigungen müssen bei der zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt) rechtzeitig vorgelegt werden.
Auch Profi-Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind das ganze Jahr über erlaubt, jedoch nur durch ausgebildete Pyrotechniker und mit vorheriger Genehmigung.
4. Weitere Einschränkungen
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Altersheimen und besonders brandgefährdeten Gebäuden wie Fachwerkhäusern verboten.
- Gemeinden können zusätzliche Verbote oder Einschränkungen erlassen, die den Gebrauch von Feuerwerk weiter regulieren.
5. Strafen bei Verstößen
Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, riskiert Bußgelder. Illegales Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der erlaubten Zeiträume kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Fazit
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist in Deutschland nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Wer darüber hinaus böllern möchte, benötigt eine behördliche Sondergenehmigung. Besonders bei Feuerwerken der höheren Kategorien sollten sich Verbraucher vorab über die gesetzlichen Vorgaben informieren, um Strafen zu vermeiden. Lediglich Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 kann ganzjährig ohne besondere Genehmigungen verwendet werden.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.