Wahlplakate nach der Wahl

Darf man sie entfernen oder mitnehmen?

Noch hängen vielerorts Wahlplakate. Doch darf man diese eigenmächtig entfernen oder sogar mitnehmen?

Darf man die Plakate einfach abhängen?

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Darf man die Plakate einfach abhängen?

Von Lukas Böhl

In der Regel haben die Parteien ein bis zwei Wochen nach der Wahl Zeit, um die Plakate zu entfernen. Manchen geht das nicht schnell genug, andere hätten die Wahlplakate gerne als Souvenir. Doch was ist erlaubt – und was nicht?

Darf man Wahlplakate abhängen?

Wahlplakate sind Eigentum der Parteien oder Kandidaten. Das eigenmächtige Entfernen oder Mitnehmen kann als Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Werden die Plakate beschädigt, könnte zudem der Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfüllt sein. Laut Gesetz können beide Vergehen mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Daher sollten Wahlplakate nicht einfach entfernt werden – dies ist Aufgabe der Parteien.

Auch den Parteien drohen Geldstrafen

Je nach Kommune gelten unterschiedliche Fristen für das Abhängen der Wahlplakate. Halten Parteien diese Fristen nicht ein, kann die Gemeindeverwaltung Bußgelder verhängen. In der Regel müssen die Plakate innerhalb von ein bis zwei Wochen entfernt werden.

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Erstellt:
26. Februar 2025, 14:10 Uhr

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