Für die Weihnachtsdekoration

Darf man Tannenzweige im Wald sammeln?

Wir erklären, was Sie beachten müssen, wenn Sie für die Weihnachtsdekoration Tannzweige sammeln wollen.

Diese Vorschriften gelten beim Sammeln von Tannenzweigen.

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Diese Vorschriften gelten beim Sammeln von Tannenzweigen.

Von Redaktion

Die Frage, ob man Tannenzweige im Wald sammeln darf, stellt sich insbesondere in der Vorweihnachtszeit, wenn viele Menschen ihre Dekoration mit natürlichen Elementen gestalten möchten. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt hier einen rechtlichen Rahmen vor, der durch Landesgesetze und weitere Regelungen ergänzt wird. In diesem Artikel erklären wir, was erlaubt ist und worauf Sie achten müssen.

Grundsätzliche Regelungen im BNatSchG

Gemäß § 39 Abs. 3 BNatSchG dürfen wild lebende Pflanzen – dazu gehören auch Zweige – in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Voraussetzung ist, dass:

  • Keine Betretungsverbote bestehen, etwa in Naturschutzgebieten oder durch lokale Verordnungen.
  • Die Entnahme pfleglich erfolgt, um keine nachhaltigen Schäden an der Natur zu verursachen. Das bedeutet, dass beispielsweise keine jungen Triebe abgeschnitten werden sollten.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Regelung ist die sogenannte Handstraußregel. Sie besagt, dass das Sammeln kleiner Mengen – etwa in der Größe eines Handstraußes – für den Eigenbedarf erlaubt ist. Sobald diese Grenze überschritten wird, kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein.

Einschränkungen durch Schutzgebiete

In § 23 bis § 26 BNatSchG werden bestimmte Teile der Natur und Landschaft unter besonderen Schutz gestellt. So ist das Sammeln von Tannenzweigen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Biosphärenreservaten oder Landschaftsschutzgebieten in der Regel verboten oder nur mit Genehmigung erlaubt. Wer unsicher ist, ob ein Gebiet unter besonderen Schutz steht, sollte sich vor Ort informieren oder das zuständige Forstamt kontaktieren.

Wer plant, Tannenzweige in größerem Umfang zu sammeln, sollte sich unbedingt im Voraus beim zuständigen Forstamt, der unteren Naturschutzbehörde oder dem Besitzer des Waldes melden. Eine Genehmigung ist in vielen Fällen erforderlich, insbesondere wenn die Zweige für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen. Bei der Beantragung einer solchen Erlaubnis müssen oft der genaue Zweck, der Umfang der Entnahme und die geplanten Sammelorte angegeben werden. Die Behörden stellen sicher, dass das Sammeln nachhaltig erfolgt und die Natur nicht übermäßig belastet wird.

Tipps für das Sammeln von Tannenzweigen

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und die Natur schonen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Mengenbeschränkung: Sammeln Sie nur so viele Zweige, wie Sie wirklich für Ihre Dekoration benötigen. Bleiben Sie im Rahmen den Handstraußregel.
  • Kein Beschädigen von Bäumen: Schneiden Sie nur ältere Zweige ab und vermeiden Sie Verletzungen am Stamm oder jungen Trieben.
  • Schutzgebiete meiden: Informieren Sie sich vorab, ob Sie sich in einem geschützten Gebiet befinden.
  • Lokale Regelungen beachten: Kontaktieren Sie im Zweifel das Forstamt, um Klarheit über die Vorschriften vor Ort zu erhalten.

Konsequenzen bei Missachtung

Wer gegen die Vorgaben des BNatSchG oder landesspezifische Regelungen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, in schwereren Fällen auch strafrechtlich verfolgt werden (siehe § 69 BNatSchG).

Fazit

Das Sammeln von Tannenzweigen im Wald ist grundsätzlich erlaubt, solange es in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf erfolgt und keine geschützten Gebiete oder Arten betroffen sind. Um sicherzugehen, sollten Sie sich über lokale Regelungen informieren und rücksichtsvoll mit der Natur umgehen. So steht einer stimmungsvollen Weihnachtsdekoration nichts im Wege.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) überarbeitet und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
13. Dezember 2024, 09:40 Uhr

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