Bundestagswahl 2025
Darum scheiterten Döner Partei, Identitäre & Co.
Der Bundeswahlausschuss hat die Bewerbungen für die Bundestagswahl geprüft – 41 Parteien und der SSW dürfen antreten. Das sind die Ablehnungsgründe.
Von Isabelle Vees, Michael Maier
Der Wahlzettel zur Bundestagswahl am 23. Februar nimmt Gestalt an. Am Montag und Dienstag hat sich der Bundeswahlausschuss im Deutschen Bundestag beraten und die eingegangenen Anträge geprüft.
Vorläufig steht fest, dass aus den eingegangenen Bewerbungen von Parteien und politischen Vereinigungen 41 bundesweit zur Wahl zugelassen werden – außerdem der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) in Schleswig-Holstein. Nicht auf der Liste stehen jedoch Parteien wie die „Partei für Motorsport“, die „Identitäre Bewegung“ oder die „Döner Partei“. Woran sind diese Parteien gescheitert?
Formfehler bei Kleinparteien
In seiner zweitägigen Sitzung prüfte der Bundeswahlausschuss, ob die Bewerber die für die Wahl vorgeschriebenen Formalien einhielten. Die inhaltliche Ausrichtung der Parteien spielte dabei keine Rolle. Für das Scheitern an der ersten Hürde waren vor allem Fehler bei der Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen verantwortlich.
So scheiterte etwa die Identitäre Bewegung, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, weil auf ihrem Antrag alle drei Unterschriften der Vorstandsmitglieder fehlten.
Welche Parteien dürfen bei der Bundestagswahl antreten?
41 Parteien und der SSW können zunächst aufatmen. Sie haben alle formalen Voraussetzungen für die Wahlteilnahme erfüllt, wie der Bundeswahlausschuss bekannt gab. Damit haben sie die erste Hürde genommen, doch das ist noch nicht das Ende der Prüfung.
Denn die zugelassenen Parteien müssen, sofern sie nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit der letzten Wahl ununterbrochen mit fünf Abgeordneten vertreten sind, eine weitere Voraussetzung erfüllen: Für ihre Wahlvorschläge benötigen sie nun ausreichend Unterstützungsunterschriften auf Landes und Wahlkreisebene. Der Stimmzettel kann also je nach Bundesland und Ort anders aussehen.
Veto für Dönerpartei, Team Todenhöfer & Co.
Auch die Dönerpartei, die in diesem Jahr erstmals antritt, konnte die Hürde nicht nehmen. Der Grund: Sie hat nur 15 Mitglieder, was nicht ausreichte, um glaubhaft zu vermitteln, dass die Partei zur politischen Willensbildung beitragen kann. Außerdem sei die Bekanntheit der Dönerpartei in der Öffentlichkeit noch sehr gering, so der Bundeswahlausschuss.
Weitere Parteien scheiterten an fehlenden Unterschriften, nicht vorhandenen Programmen oder Satzungen – oder weil der Antrag nicht in schriftlicher Form, sondern per E-Mail eingereicht wurde. So auch das Team Todenhöfer von Ex-CDU-Mann Jürgen Todenhöfer, das in der Vergangenheit bereits an einigen Wahlen teilgenommen hatte.
Bundestagswahl 2025: Abgelehnte Kleinparteien
- Partei für Motorsport (PfM)
- Bündnis GRAL - Ganzheitliches Recht Auf Leben (Bündnis GRAL)
- Identitäre Bewegung e.V. (IBD)
- Partei der Rentner Landesverband Berlin (PDR)
- Anarchische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
- Anarchie-Partei
- Anarcho-Partei
- interNationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei (iNSDAP)
- Ultranation
- Vereinigte Direktkandidaten
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND
- Partei Orange
- Deutschland 2040 (DE2040)
- Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD)
- Initiative für Demokratie und Aufklärung (IDA)
- AL (Partei)
- THP (Thüringer Heimatpartei)
- Brücke Partei (SAI4Paris)
- Döner Partei
- Wachstumswandel
- Unity Party of Germany
- Bund Köln
Für eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Nichtzulassung haben die abgewiesenen Parteien und politischen Vereinigungen eine Frist bis zum 18. Januar gesetzt bekommen. Bis zum 20. Januar müssen die Landeslisten und Kreiswahlvorschläge eingereicht werden. Gerade für Kleinparteien sind die Fristen in diesem Jahr ausgesprochen eng.