Rente, Cannabis, Getränkedeckel

Das ändert sich im Juli

Für Rentner und Bundestagsabgeordnete steigen die Bezüge und der zweite Teil des Cannabisgesetzes tritt in Kraft. Was bringt der Juli an Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger?

Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden.

© dpa/Sebastian Gollnow

Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden.

Von red/dpa

Kiffer warten schon länger auf den Juli, denn dann ist der Anbau von Cannabis in speziellen Clubs möglich. Rentnerinnen und Rentner dürfen sich auf mehr Geld auf dem Konto freuen – was sich sonst noch im Juli ändert: 

Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Rentner dürfen sich auf mehr Geld freuen

Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge. Erstmals gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro.

Ab Juli sollen zudem rund drei Millionen Menschen einen kräftigen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente bekommen: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Generalsanierung der Riedbahn

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli.

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Das französische Luxus-Kaufhaus Galeries Lafayette wird seinen Standort in Berlin am 31. Juli für Kundinnen und Kunden schließen. Es ist die einzige Filiale in Deutschland.

Für die 734 Abgeordneten im Bundestag gibt es mehr Geld: Zum 1. Juli steigen die Diäten um 6 Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung steigt dann um 635,50 auf 11 227,20 Euro im Monat.

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Erstellt:
15. Juni 2024, 10:26 Uhr

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