Das Vertragswerk

Ausgangsbasis Für Frankreich und Deutschland ist es an der Zeit, ihre „Beziehungen auf eine neue Stufe zu heben und sich auf die Herausforderungen vorzubereiten, vor denen beide Staaten und Europa im 21. Jahrhundert stehen“.

Europa „Beide Staaten halten vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen ab und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen (. . .).“

Beistandspflicht Beide Seiten nähern ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik zunehmend an und stärken so auch die Systeme kollektiver Sicherheit, denen sie angehören. „Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein.“

Innere Sicherheit Die Zusammenarbeit „bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Justiz, der Nachrichtendienste und der Polizei“ wird verstärkt.

Sicherheitsrat „Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist eine Priorität der deutsch-französischen Diplomatie.“

Bildung Die Bildungssysteme sollen enger zusammengeführt werden – durch die Förderung des Erwerbs der Partnersprache, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die Schaffung von deutsch-französischen Studiengängen.

Umwelt und Klima Die Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz von 2015 und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen soll vorangetrieben werden. Beide Staaten „stellen die Berücksichtigung des Klimaschutzes in allen Politikbereichen sicher“.

Wirtschaft Die Integration der Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln soll vertieft werden. Ein deutsch-französischer „Rat der Wirtschaftsexperten“ wird eingerichtet. (dpa)

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Erstellt:
23. Januar 2019, 03:12 Uhr

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