Justizminister
„Das wäre ein Propaganda-Fest für die AfD“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert im Interview mit unserer Zeitung dafür, den Kampf gegen die Rechtspopulisten politisch und nicht über ein Verbotsverfahren zu führen.

© Felix Zahn/photothek.de/Felix Zahn
Marco Buschmann beim Interview in Berlin
Von Michael Gabel und Norbert Wallet
Die Ampel-Koalition hat den Haushaltsstreit beigelegt. Im Interview mit unserer Zeitung spricht sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegen eine Veränderung der Schuldenbremse aus. Und er wirbt nachdrücklich für einen Verbleib der Liberalen in der Koalition.
Herr Buschmann, die Koalition hat sich im Schuldenstreit geeinigt. Sollte als Konsequenz aus den anstehenden Problemen die Konstruktion der Schuldenbremse verändert werden, in dem man Kreditaufnahmen für Zukunftsinvestitionen mehr anrechnet?
Das hielte ich für einen Rückschritt. Ein Kaufmann würde dann Schulden machen, wenn die Investition durch künftige Erträge mindestens kompensiert wird. Wie soll das beim Staat funktionieren? Da gibt es fast einen Automatismus, den Investitionsbegriff ganz weit zu fassen, etwa auch Schulden für Instandhaltung als Investitionen zu sehen. Wir gerieten hier also rasch wieder auf eine schiefe Ebene.
Ein Teil der FDP-Mitgliedschaft will die Koalition beenden und hat eine Mitgliederbefragung durchgesetzt. Wie werden Sie abstimmen?
Ich werde selbstverständlich für den Verbleib in der Koalition stimmen. Wir haben eine Regierung unter Beteiligung der FDP, die besser ist als alle Alternativen, die es dazu gäbe. Wir haben in dieser Regierung beachtliche Erfolge erzielt: Wir haben zum Teil Steuersenkungen organisiert, bekämpfen die Bürokratie, stellen eine neue Ordnung in der Migrationspolitik her, wie sie es unter CDU-geführten Regierungen nicht gegeben hat. Das sind alles Initiativen der FDP. Es wäre verrückt, diese erfolgreiche Politik durch etwas völlig anderes zu ersetzen.
Stichwort Migration. In ihrem Entwurf zum Grundsatzprogramm will die CDU jeden, der in Europa Asyl beantragt, in einen sicheren Drittstaat rückführen, wo der anerkannte Asylbewerber dann auch bleiben müsste. Ist das verfassungsrechtlich haltbar?
Ich will zunächst mal daran erinnern, dass es unter der Regierung einer CDU-Kanzlerin hieß, man könne die deutschen Grenzen nicht schützen. Wir zeigen das Gegenteil. Alleine von Mitte Oktober bis Mitte November haben wir etwa 5000 Menschen an den deutschen Grenzen nach Osteuropa zurückgewiesen und weitere 5000 illegale Grenzübertritte aufgedeckt.
Und das nun vorgelegte CDU-Konzept?
Wir brauchen ein europäisches Asylsystem, das die Lasten fair verteilt. Wir müssen dafür den Außengrenzschutz verstärken und müssen einen gerechten Verteilmechanismus etablieren. Natürlich muss die Zahl der irregulären Migration nach Deutschland sinken. Wenn es aber die Idee ist, dass Deutschland überhaupt keine Flüchtlinge mehr aufnehmen soll, wird man das in Europa nicht durchsetzen können. Ich bin offen für eine Prüfung, ob die Durchführung von Verfahren in sicheren Drittstaaten möglich ist. Da bin ich durchaus nicht dagegen. Aber alles wird scheitern, wenn der Obersatz wäre: Deutschland nimmt niemanden mehr auf.
Mit dem Landesverfassungsschutz in Sachsen hat nun eine dritte Landesbehörde die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ist das für Sie der Anlass, über ein Verbotsverfahren nachzudenken?
Als Justiz- und Verfassungsminister muss ich darauf hinweisen, dass die Hürden für ein Verbot sehr hoch sind. Es reicht ja nicht allein der Nachweis verfassungsfeindlicher Gesinnung. Es muss zum Beispiel auch eine erwiesene aggressiv-kämpferische Verhaltensweise hinzukommen.
Und als Abgeordneter?
Der Abgeordnete Buschmann ist der Auffassung, dass wir die AfD politisch bekämpfen müssen. Offenbar gibt es ja Gründe dafür, dass es eine große Zahl von Menschen gibt, die bereit sind, einer teilweise gesichert rechtsextremen, aber in jedem Fall rechtspopulistischen Partei zu folgen. Wir müssen uns um die Ursachen kümmern. Wir müssen die Frage beantworten, wie wir es schaffen, dass wieder mehr Menschen das Vertrauen in seriöse Parteien zurückzugewinnen. Was wir auf Teufel komm raus vermeiden müssen, ist ein von vornherein aussichtsloses Verfahren zu führen. Ein solches Verfahren wäre ein Propagandafest für die AfD. Sie würde es als Reinwaschung durch das Bundesverfassungsgericht vermarkten.
Das neue Staatsbürgerschaftsrecht erleichtert Einbürgerungen. Ist das nicht aktuell, in einer Zeit da auf deutschen Straßen der Hamas zugejubelt wird, das falsche Thema?
Gerade vor diesem Hintergrund sind die angestrebten Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht von besonderer Dringlichkeit. Zwar können Menschen schneller deutsche Staatsbürger werden, aber unter erschwerten Voraussetzungen. Das gilt zum Beispiel für die Anforderung, auf dem Boden der freiheitlich-demokratisch Grundordnung zu stehen. Heute kann es passieren, dass Menschen, die wegen antisemitischen Verhaltens strafrechtlich verurteilt worden sind, etwa wegen einer Beleidigung, eingebürgert werden. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass auch bei Bagatell-Straftaten die Einbürgerungsbehörden nun den Hintergrund prüfen müssen. Eine Verurteilung wegen Beleidigung jüdischer Mitbürger stellt nun einen absoluten Ausschlussgrund für eine Einbürgerung dar. Auch wer unabhängig von der Begehung einer Straftat kundgetan hat, dass er den Staat Israel von der Landkarte tilgen möchte, kann nicht eingebürgert werden.
Die Ampel ist als Fortschrittskoalition angetreten, die gesellschaftliche Reformen anpacken will. Aber beim Unterhaltsrecht befürchten viele Mütter, dass sie bei einer Trennung einen Großteil der Betreuung stemmen müssen, künftig jedoch weniger Unterhalt bekommen.
Unser Leitstern ist das Kindeswohl. Für die Entwicklung eines Kindes ist es förderlich, wenn es eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen hat, auch dann, wenn die Partnerschaft gescheitert ist. Hinzu kommt, dass sich die Rollenmodelle gewandelt haben, dass sich also viele Väter stärker in die Betreuung einbringen wollen. Deshalb wollen wir das jetzige Unterhaltsrecht so ändern, dass es besser zu diesen Anforderungen passt.
Was ist der Unterschied zum jetzt geltenden Recht?
Im jetzigen Unterhaltsrecht besteht die Ungerechtigkeit, dass einige Elternteile sowohl Betreuung leisten, als auch so viel bezahlen müssen, als ob sie überhaupt keine Betreuungsleistung erbringen. Darum wollen wir uns stärker daran orientieren, wie viel Väter und Mütter zur Betreuung tatsächlich beitragen, und zudem einen Anreiz setzen, dass sich jeder Elternteil verlässlich an bestimmten Tagen um das Kind kümmert. Wir schaffen damit für alle Beteiligten eine faire, moderne und den Wertvorstellungen der Gesellschaft entsprechende Lösung, bei der wir zudem darauf achten, dass es keine Härtefälle gibt.
Aber wie wollen Sie nachprüfen, dass die Kinder auch wirklich betreut und nicht nur verwahrt werden?
Dass Eltern ihre Pflichten nicht ernst genug nehmen, kann man im Einzelfall nicht ausschließen. Aber der Großteil der Väter und Mütter liebt seine Kinder, und zwar unabhängig davon, ob die Partnerschaft in die Brüche gegangen ist. Diese Eltern wollen alle vernünftig für ihre Kinder sorgen. Für Ausnahmefälle gibt es Familiengerichte, die dann korrigierend eingreifen können.