Datenschützer gegen Impf-Abfrage durch Unternehmen

dpa/lsw Stuttgart. Das Land macht im Kampf gegen Corona vermehrt Druck auf Ungeimpfte. Doch die angedachte Erlaubnis für Firmen, ihre Beschäftigten nach dem Impfstatus zu fragen, geht Datenschützern viel zu weit.

Stefan Brink spricht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Stefan Brink spricht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Baden-Württembergs oberster Datenschützer Stefan Brink ist dagegen, dass Arbeitgeber künftig ihre Mitarbeiter fragen können, ob sie geimpft sind oder nicht. „Ich halte davon wenig, wenn es pauschal gemacht wird“, sagte der Datenschutzbeauftragte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die Abfrage wäre „ein massiver Eingriff in die Privatsphäre“. Brink sagte, er habe Verständnis dafür, dass es für Arztpraxen und Krankenhäuser die rechtliche Möglichkeit gibt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Es sei auch denkbar, dass auf Pflegeeinrichtungen auszuweiten. „Aber das muss die Ausnahme bleiben“, forderte der Datenschützer.

Hingegen zeigt sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn offen für eine solche Abfrage. Er sei gerade hin- und hergerissen, ob man diese den Arbeitgebern zumindest für die nächsten sechs Monate gesetzlich ermöglichen solle, sagte der CDU-Politiker am Montagabend in der ARD-Sendung „Hart aber fair“. So werde es ja im Restaurant auch gemacht. Auf die Frage, wie seine Haltung dazu sei, sagte Spahn: „Ich tendiere zunehmend zu ja.“ Er argumentierte: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“

Das Sozialministerium in Stuttgart hat den Bund aufgefordert, bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Abfrage in weiteren Bereichen zu schaffen - insbesondere solchen, „in denen aufgrund eines erhöhten Publikumsverkehrs oder dem Kontakt mit vulnerablen Gruppen ein höheres Infektionsrisiko besteht“. Brink bemängelte, aus dem Brief an das Bundesgesundheitsministerium gehe nicht klar hervor, ob die Regierung in Stuttgart auch privaten Unternehmen die Abfrage erlauben möchte.

So hatte der Arbeitgeberverband Südwestmetall den Brief des Sozialministeriums zum Anlass genommen, die Abfrage für alle Unternehmen zu fordern. Das kommt aber aus Sicht des Datenschützers nicht infrage. Bisher habe man erfolgreich dafür gesorgt, dass Gesundheitsdaten für Arbeitgeber tabu bleiben, erklärte Brink. Wenn jemand krank zu Hause bleiben muss, muss er seinem Arbeitgeber zwar eine Krankschreibung oder ein Attest zukommen lassen. „Aber die Diagnose ging den Arbeitgeber noch nie etwas an“, sagte Brink. „Dieses Fass aufzumachen, wäre ein Tabubruch.“

Wenn überhaupt, dann kämen solche Maßnahmen nur im öffentlichen Dienst infrage. „Wenn ein privater Arbeitgeber solche Daten erheben darf, dann ist die Wahrscheinlichkeit nach unserer Erfahrung deutlich höher, dass diese Daten zweckentfremdet werden.“ Hinzu komme, dass die Arbeitsschutzverordnung den Unternehmen verbiete, ihre Beschäftigten aufgrund solcher Informationen unterschiedlich zu behandeln - also Ungeimpfte etwa nach Hause zu schicken.

Wenn das Land etwa Lehrkräfte und Polizistinnen und Polizisten nach ihrem Impfstatus befragen wolle, müsse man genau abwägen, ob das wirklich nötig sei. So sei bekannt, dass sehr viele Lehrkräfte sich haben impfen lassen. Zudem müsse man fragen, ob ungeimpfte Lehrer für Kinder und Jugendliche ein großes Risiko darstellten. Man könne im öffentlichen Dienst auch über eine freiwillige Abfrage nachdenken.

Konsequent wäre aus Brinks Sicht, wenn der Dienstherr für seine Beschäftigten eine Impfpflicht anordnen würde. „Das kann man machen.“ Stattdessen wolle das Land mittelbar Druck auf Ungeimpfte ausüben, indem man mit der Abfrage des Impfstatus droht. Für ihn sei aber klar: „Wenn es keine Impfpflicht gibt, halte ich auch eine Offenbarungspflicht für nicht sinnvoll.“

© dpa-infocom, dpa:210831-99-31066/2

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Erstellt:
31. August 2021, 07:10 Uhr

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