Koalitionsverhandlungen

Der Soli darf bleiben – doch damit sind die Finanzprobleme nicht geklärt

Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, sagt das Bundesverfassungsgericht. Damit erspart es Union und SPD bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zusätzlichen Ärger. Doch schon jetzt ist eine Einigung beim Thema Finanzen schwierig.

Parteichefs Klingbeil und Merz: In den Koalitionsverhandlungen gibt es gerade beim Thema Finanzen noch viele ungeklärte Punkte.

© dpa/Michael Kappeler

Parteichefs Klingbeil und Merz: In den Koalitionsverhandlungen gibt es gerade beim Thema Finanzen noch viele ungeklärte Punkte.

Von Tobias Peter und Tobias Heimbach

Es hätte schlimm kommen können für die schwarz-roten Verhandler. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli) angeordnet hätte, und das auch noch rückwirkend, hätten sie mit einem riesigen Loch im Etat zu kämpfen gehabt.

Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von mehr als 12 Milliarden Euro fest eingeplant. Hätte noch Geld aus den vergangenen Jahren an die Bürger zurückgezahlt werden müssen, hätten zusätzlich noch mal bis zu 65 Milliarden Euro gefehlt. Solche Summen brachten die abgewählte Ampelkoalition schwer ins Wanken – und schließlich zum Auseinanderfallen.

Doch selbst mit den Soli-Einnahmen wird es alles andere als einfach für die Chefverhandler von CDU, CSU und SPD, sich über den künftigen Kurs in Sachen Finanzen zu einigen. Das ist auch nicht überraschend.

Finanzielle Hürden: Teure Projekte ohne klare Finanzierung

Dabei gibt es zwei grundlegende Probleme. Erstens haben sich die drei Parteien in den Sondierungen auf einige teure Projekte verständigt, deren Finanzierung unklar ist. Eines davon ist die Ausweitung der Mütterrente, ein Vorhaben, auf das die CSU besteht. Die Pendlerpauschale wie vereinbart zu erhöhen, würde den Haushalt ebenfalls belasten. Die Grundgesetzänderungen, die höhere Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Infrastruktur ermöglichen, schaffen in einem gewissen Maß auch Spielräume im eigentlichen Haushalt. Durch die Änderungen, die von den Grünen durchgesetzt wurden, sind diese aber begrenzt. Das Geld aus dem Sondervermögen für Infrastruktur soll eben tatsächlich für Brücken, Schulen und auch den Klimaschutz ausgeben werden – und nicht so umgebucht werden, dass sich damit teure Wahlversprechen umsetzen lassen.

Streit bei Finanzfragen: Nun sind die Spitzenverhandler gefragt

Zweitens lagen Union und SPD gerade in Fragen der Steuerpolitik bereits im Wahlkampf sehr weit auseinander. Beide Programme hatten Finanzierungslücken, wobei diese aufseiten der Union besonders groß waren. Deren Wahlprogramm hatte nie eine ausreichende Antwort darauf, wie eine Unternehmenssteuerreform und Senkungen bei der Einkommenssteuer finanziert werden sollten. Die SPD wiederum hatte versprochen, sie wolle die Einkommensteuer für 95 Prozent der Menschen senken. Dafür solle das oberste Prozent mehr zahlen. Auch das hat sie aber nie vorgerechnet.

Die unterschiedlichen Positionen im Wahlkampf zeigen sich auch in den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Am Montagnachmittag mussten die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vorlegen. Alle Punkte, die sie nicht einen konnten, müssen nun in der sogenannten Steuerungsgruppe diskutiert werden. In ihr sind die 19 Chefverhandler vertreten, darunter der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil und der kommende Kanzler Friedrich Merz (CDU). Für den Bereich der Arbeitsgruppe 16 „Haushalt, Finanzen und Steuern“ werden sie gleich eine ganze Reihe von schwierigen Konflikten aufzulösen haben.

Wie aus dem Papier der Arbeitsgruppe hervorgeht, will die Union die Besteuerung von Unternehmensgewinnen schon ab 2026 schrittweise auf 25 Prozent zurückführen. Die SPD will die Unternehmenssteuer erst ab 1. Januar 2029 um lediglich einen Prozentpunkt senken. Die Sozialdemokraten machen andere Vorschläge, um Unternehmen zu helfen, etwa verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten.

Union und SPD wollen untere und mittlere Einkommen durch eine Steuerreform entlasten, doch sie sind nicht einig, wie das gegenfinanziert werden soll. Die Sozialdemokraten wollen dafür den Spitzensteuersatz von 42 auf 47 Prozent und die „Reichensteuer“, die ab einem Einkommen von 277 000 Euro pro Jahr fällig wird, von 45 auf 49 Prozent zu erhöhen, wie das „Handelsblatt“ berichtete.

Es wurde auch berichtet, dass die Stimmung zwischen den Verhandlern zwischenzeitlich am Boden gewesen sei. Wegen eines Streits um eine mögliche Abschaffung der Reform des Ehegattensplittings hätten die Verhandler der SPD sogar für eineinhalb Stunden den Raum verlassen.

Die Führungsebenen von Union und SPD versuchen, solche Berichte herunterzuspielen, doch auch ihnen dürfte klar sein: Bis zu einer Einigung bei den Finanzfragen ist es noch ein weiter Weg.

Zum Artikel

Erstellt:
26. März 2025, 17:20 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen