DFL verteidigt 50+1-Ausnahmeregelungen in Stellungnahme

dpa Berlin. Die 50+1-Regel im deutschen Fußball liefert immer wieder Anlass für Debatten um den Einfluss von Investoren. Das Kartellamt will bald über Ausnahmeregeln entscheiden. Die DFL will Medienberichten zufolge an diesen Bestimmungen festhalten.

Ein Fußball liegt auf dem Rasen. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild

Ein Fußball liegt auf dem Rasen. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild

Die Deutsche Fußball Liga hat die Ausnahmeregelung für die Bundesligisten Bayer Leverkusen, TSG 1899 Hoffenheim und VfL Wolfsburg von der 50+1-Regel verteidigt. Wie die ARD-„Sportschau“ und der „Kicker“ am Samstag berichteten, geht das aus der 16-seitigen Stellungnahme der Liga an das Bundeskartellamt im 50+1-Prüfverfahren hervor. „Der DFL e.V. teilt nicht die vorläufige Beurteilung, dass die 50+1-Regel in ihrer Gesamtheit aufgrund einer Zusammenschau mit der sogenannten Förderausnahme kartellrechtswidrig sei (...)“, heißt es demnach in dem Schreiben vom 29. September.

„Die mit der Grundregel verfolgten Ziele werden nicht durch die erteilten Förderausnahmen konterkariert, sondern setzen sich in der Regelung zur Förderausnahme - wenn auch in anderer Ausgestaltung - konsistent fort“, heißt es weiter. Einige „Argumente und Tatsachen“ hätten vom Kartellamt „noch keine oder keine hinreichende Berücksichtigung gefunden“. Auf Anfrage der „Sportschau“ teilt die DFL mit, dass sie sich dazu aktuell nicht öffentlich äußern werde.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel, wonach die Stammvereine immer die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen müssen, um einen zu starken Einfluss durch externe Geldgeber zu verhindern, als grundsätzlich unbedenklich eingestuft. Es kritisierte aber Ausnahmen für die Bundesligisten aus Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim und forderte sie zu einer Stellungnahme bis Ende Oktober auf. Die drei Clubs sind von der Regel befreit, weil sie seit mehr als 20 Jahren von Konzernen beziehungsweise einem Investor maßgeblich unterstützt werden.

Die DFL hofft nun auf „lösungsorientierte Gespräche“, „in denen es auch um Möglichkeiten und Formen von Bestandsschutz für bereits erteilte Ausnahmen“ gehen solle.

Die DFL argumentiert, dass es eine unverhältnismäßige Bevorteilung der drei Clubs im sportlichen Wettbewerb nicht gebe. Das versuchte sie unter anderem in einer Tabelle zu belegen, die zeigt, wie häufig die drei Clubs eine Qualifikation zur Champions League oder zur Europa League verpasst haben. Zudem hätten sich in keiner der anderen Top-Ligen Europas seit 2010 so viele unterschiedliche Vereine für den Europapokal qualifiziert wie in Deutschland. Dies dokumentiere „die langfristige Ausgeglichenheit des Bundesliga-Wettbewerbs“.

Die DFL sprach bei den drei Clubs zudem von einer besonderen Form der Verbundenheit mit ihren Eigentümern, die für „finanzielle Stabilität“ sorge. Außerdem seien dadurch „die Wahrung sportlich-sozialer Belange“ oder „die Berücksichtigung der kulturellen und sozialen Funktion des Sports“ in diesen Vereinen gewährleistet. Die DFL verwies dabei auch auf soziale Projekte von Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim.

© dpa-infocom, dpa:211113-99-983592/2

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Erstellt:
13. November 2021, 12:40 Uhr

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