Die Baustellen der Wettbewerbshüter

FusionskontrolleDer EU-Wettbewerbskommissar prüft Unternehmenszusammenschlüsse. Wenn Fusionen den Wettbewerb behindern oder die Gefahr besteht, dass Verbraucher und andere Unternehmen geschädigt werden, werden sie verboten.

KartellDie Beamten schreiten ein, wenn Unternehmen illegale Absprachen treffen, etwa über Preise oder in technischen Fragen. Wird ein Kartell entlarvt, so werden Strafen verhängt. Die Höhe bemisst sich am Schaden, der angerichtet wurde. Immer wieder hat die Kommission unerlaubte Absprachen von Fahrzeugbauern aufgedeckt, etwa das Lkw-Kartell. Auch wenn ein Unternehmen, das eine dominierende Stellung auf dem Markt hat, die Position zum Nachteil von Wettbewerbern und Verbrauchern ausnutzt, kann die Behörde die Praxis untersagen und Strafen verhängen. Dies war etwa zweimal bei Google der Fall.

StaatsbeihilfenDie EU-Verträge verbieten es grundsätzlich, dass der Staat einzelne Unternehmen subventioniert oder ihnen steuerliche Privilegien einräumt. Wenn die Kommission illegale Beihilfen aufdeckt, besteht sie darauf, dass sie wieder zurück­gezahlt werden./MGR -

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Erstellt:
21. Februar 2019, 03:04 Uhr

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