Online-Handel

Die EU nimmt Shein und Temu ins Visier

Viele Verbraucher lassen sich von den günstigen Preisen von asiatischen Shopping-Portalen locken. Doch die Plattformen sind umstritten.

Plattformen wie Temu und Shein sind sehr beliebt. In den Augen der EU verstoßen sie aber häufig gegen die geltenden Regeln des Onlinehandels.

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Plattformen wie Temu und Shein sind sehr beliebt. In den Augen der EU verstoßen sie aber häufig gegen die geltenden Regeln des Onlinehandels.

Von Knut Krohn

Preiswert und schnell im Internet einzukaufen liegt im Trend. Billigplattformen wie Temu und Shein sind vor allem bei jungen Kunden beliebt. Verbraucherschützer warnen allerdings immer wieder vor den verlockenden Angeboten. Auch deshalb hat die Europäische Union ein Auge auf deren Geschäftsmethoden geworfen. Gegen den Online-Händler Temu hat die EU-Kommission bereits im Oktober 2024 ein Verfahren eingeleitet. Nach Ansicht der EU-Kommission vertreibt die in China gegründete Plattform gefälschte oder sogar gefährliche Produkte.

EU-Verfahren gegen Shein und Temu

Nun rückt auch der Modeanbieter Shein in den Fokus von Brüssel. Am Mittwoch wird die EU-Kommission wahrscheinlich die Einleitung eines Verfahrens gegen den Konzern bekannt geben. Nach Erkenntnissen der Behörde bestehe der Verdacht, dass sich Shein nicht an die europäischen Vorgaben zum Verbraucherschutz halte. Ein Sprecher von Shein erklärte, der Konzern wolle mit der EU-Kommission zusammenarbeiten und sicherstellen, dass „europäische Verbraucher beruhigt online einkaufen können“.

Große Online-Plattformen werden von dem EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Angebote wie Plagiate im Netz vorzugehen. Nach Schätzungen der EU-Kommission sind 2024 vier Milliarden Pakete über solche Anbieter in die Union gelangt.

Ein Tsunami von Billigprodukten

„Durch Online-Plattformen wie Shein oder Temu landet ein immer schneller wachsender Tsunami an Produkten aus Drittstaaten direkt an unseren Türschwellen“, kritisiert die Europaabgeordnete Anna Cavazzini (Grüne). Die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden seinen damit völlig überfordert, sagt die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europaparlament. „So fallen Tests auf Giftfreiheit oder Überprüfungen der gesetzlichen Standards aus.“ Aus diesem Grund seien viele online erstandene Produkte nicht sicher.

Das Online-Portal Temu arbeitet wie ein Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen ihre Waren verkaufen. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein hingegen ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz. Als Direktanbieter kann er schnell auf Modetrends reagieren. Da Shein seine Produkte weltweit versendet und es keine Geschäfte und kaum Lagerbestände gibt, kann das Unternehmen seine Preise extrem niedrig halten. Das Portal hat sich insbesondere als Anbieter von „Fast Fashion“ einen Namen gemacht - also als Verkäufer von Kleidungsstücken, die vor allem in China billig produziert und von Verbrauchern meist nach kurzer Zeit durch neue ersetzt werden.

Aktionsplan der Bundesregierung

Die Billigplattformen sind auch der deutschen Bundesregierung ein Dorn im Auge. Zur besseren Kontrolle hat das Kabinett jüngst einen Aktionsplan E-Commerce verabschiedet. Mit den enthaltenen Maßnahmen soll bestehendes Recht im Onlinehandel auch gegenüber Anbietern aus Drittstaaten durchgesetzt werden. Der Aktionsplan sieht verschiedene Maßnahmen vor - unter anderem eine engere Zusammenarbeit und mehr Befugnisse der nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden und des Zolls. Diese sollen koordinierte Kontrollen durchführen.

Außerdem unterstütze man die Aufhebung der 150-Euro-Zollfreigrenze, heißt es aus Berlin. Online-Plattformen wie Temu und Shein nutzen hauptsächlich Luftfracht. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden. Den Anbietern wird vorgeworfen, dass viele Sendungen falsch deklariert seien, um die Grenze einzuhalten. Diese weisen das zurück.

Händler beklagen Regelverstöße

Die Angebote auf den Billigplattformen machen natürlich den Händlern vor Ort schwer zu schaffen. Aus diesem Grund begrüßte der Handelsverband Deutschland (HDE) bereits die Entscheidung in Brüssel, gegen Temu vorzugehen. „Die massenhaften Rechtsverstöße vieler Händler aus Fernost, die über die Plattform Temu verkaufen, dürfen nicht hingenommen werden“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wer Waren in der EU anbiete, müsse sich auch an die Regeln halten. Andernfalls würden heimische Handelsunternehmen im Wettbewerb benachteiligt.

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Erstellt:
4. Februar 2025, 16:08 Uhr

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