Bundestagswahl 2025
Diese 42 Parteien sind zugelassen
Bis zu 42 Listen könnten am 23. Februar bei der Bundestagswahl auf dem Stimmzettel stehen. Nur eine Partei ist von der 5-Prozent-Hürde befreit und hofft auf Zuwachs. Wer sonst noch antreten will und jetzt schnell Unterschriften sammeln muss.
Von Michael Maier
Der Bundeswahlausschuss hat nach zweitägiger Sitzung in Berlin am 13. und 14. Januar 2025 insgesamt 41 Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar zugelassen. Im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2021 ist das ein Rückgang - damals waren 53 Parteien zugelassen.
Parteien im Bundestag
Folgende Parteien sind aktuell im Bundestag vertreten (nach Zweitstimmenergebnis 2021):
SPD
CDU
GRÜNE
FDP
AfD
CSU
Die Linke
In Landtagen vertretene Parteien
Diese Parteien sind in mindestens einem Landtag mit 5 oder mehr Abgeordneten vertreten und dadurch automatisch zur Bundestagswahl zugelassen:
BÜNDNIS DEUTSCHLAND
BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)
FREIE WÄHLER
Weitere zur Bundestagswahl zugelassene Parteien
Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen:
Bayernpartei (BP)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
Gartenpartei
Partei der Humanisten (PdH)
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Menschliche Welt
Bündnis C - Christen für Deutschland
UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
Die PARTEI
FREIE SACHSEN
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung
Cannabis Social Club (CSC)
MERA25
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen (LD)
Die LIEBE Europäische Partei
Volt Deutschland
WerteUnion
Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA)
Sozialistische Gleichheitspartei (SGP)
Partei für Verjüngungsforschung
Partei des Fortschritts (PdF)
DIE SONSTIGEN
Dr. Ansay Partei
DIE NEUE MITTE – Zurück zur Vernunft.
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
Piratenpartei Deutschland
Diese Parteien müssen ausreichend Unterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln, was möglicherweise nicht allen gelingen wird. Der Stimmzettel könnte sich also je nach Bundesland und Wahlkreis noch ausdünnen.
SSW von 5-Prozent-Klausel befreit
Den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hat der Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss daher keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Außerdem wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. Bei einem sehr guten Abschneiden könnte der bisherige fraktionslose SSW-Abgeordnete Stefan Seidler im Bundestag womöglich Gesellschaft bekommen. Der SSW tritt allerdings ausschließlich in Schleswig-Holstein an.
Briefwahl erst nach dem 20. Januar
Eine wichtige Änderung zum vorherigen Wahlrecht: Seit der Wahlrechtsreform 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn die entsprechende Partei in dem betreffenden Bundesland auch eine zugelassene Landesliste vorweisen kann.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 20. Januar 2025 um 18.00 Uhr. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und die Briefwahlunterlagen verschickt werden.