Fahren ohne Winterreifen bei Schnee und Eis

Diese Bußgelder drohen bei einem Verstoß

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Strafen, die bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht drohen, und welche rechtlichen Konsequenzen dies nach sich zieht.

Bei Schneefall sollten die Winterreifen aufgezogen sein.

© Natallia Ploskaya / shutterstock.com

Bei Schneefall sollten die Winterreifen aufgezogen sein.

Von Lukas Böhl

Die kalte Jahreszeit bringt oft schwierige Straßenverhältnisse mit sich – von Schnee und Eis bis hin zu Glätte. In Deutschland schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) daher vor, dass Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen mit geeigneter Bereifung, sprich Winterreifen, ausgestattet sein müssen. Doch was genau passiert, wenn Sie diese Regel missachten und ohne Winterreifen unterwegs sind?

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Winterreifenpflicht?

Wer trotz winterlicher Bedingungen ohne passende Bereifung fährt, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern muss auch mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Die Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes:

Fahrzeug mit Sommerreifen betrieben: 60 Euro / 1 Punkt

Wenn Sie bei Schnee, Eis oder Glätte mit Sommerreifen unterwegs sind, wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Zusätzlich wird 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen.

Verkehrsbehinderung durch falsche Bereifung: 80 Euro / 1 Punkt

Behindern Sie aufgrund Ihrer falschen Bereifung andere Verkehrsteilnehmer – beispielsweise durch zu langsames Fahren oder gar das Blockieren einer Straße –, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Auch hier gibt es 1 Punkt in Flensburg.

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro / 1 Punkt

Sollten Sie durch das Fahren mit ungeeigneten Reifen eine Gefahr für andere darstellen, wird ein Bußgeld von 100 Euro verhängt, zusammen mit 1 Punkt.

Unfall verursacht durch falsche Bereifung: 120 Euro / 1 Punkt

Kommt es zu einem Unfall aufgrund Ihrer Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen, steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Auch in diesem Fall kommt 1 Punkt im Fahreignungsregister hinzu.

Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter kann zur Verantwortung gezogen werden. Lässt der Halter zu, dass sein Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Bereifung genutzt wird, muss er mit einem Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht in Deutschland folgt dem sogenannten „situativen Ansatz“. Das bedeutet, dass Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind. Solche Bedingungen liegen vor bei:

  • Glatteis,
  • Schneeglätte,
  • Schneematsch,
  • Eis- oder Reifglätte.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zeitspanne, innerhalb derer Winterreifen zwingend vorgeschrieben sind – oft wird jedoch empfohlen, von Oktober bis Ostern (die sogenannte O-bis-O-Regel) Winterreifen zu verwenden. Gerade in den Wintermonaten ist es ratsam, auf Winter- oder Ganzjahresreifen umzurüsten, um auf plötzliche Wetterumschwünge vorbereitet zu sein.

Lesetipp: Darf man Reifen auf der Straße wechseln?

Versicherungsschutz bei Verstößen: Droht eine Kürzung?

Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann auch versicherungstechnische Konsequenzen haben. Zwar bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen, doch besteht die Möglichkeit, dass die Kaskoversicherung bei einem Unfall eine Leistungskürzung vornimmt, wenn nachgewiesen wird, dass die falsche Bereifung ursächlich für den Unfall war. Besonders bei grober Fahrlässigkeit, also wenn beispielsweise bei starkem Schneefall ohne Winterreifen gefahren wurde, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Die Haftpflichtversicherung hingegen muss auch bei einem Unfall durch falsche Bereifung für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, kann aber Regressforderungen gegen den Versicherten geltend machen.

Damit Winterreifen auch den rechtlichen Vorgaben entsprechen, müssen sie das sogenannte Alpine-Symbol (Schneeflocke mit Bergpiktogramm) aufweisen. Dies kennzeichnet Reifen, die für den Einsatz bei winterlichen Bedingungen geprüft und zugelassen sind. Ältere M+S-Reifen (Matsch und Schnee) dürfen nur noch bis 30. September 2024 verwendet werden, sofern sie vor dem 31. Dezember 2017 gekauft wurden.

Tipps zur Vermeidung von Bußgeldern

Um Bußgelder und Punkte zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

  • Rechtzeitig auf Winterreifen umsteigen: Am besten rüsten Sie schon im Herbst auf Winterreifen um, bevor der erste Schnee fällt.
  • Regelmäßige Kontrolle der Reifen: Überprüfen Sie regelmäßig den Reifendruck und die Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, empfohlen werden jedoch mindestens 4 Millimeter für Winterreifen.
  • Ganzjahresreifen als Alternative: Wenn Sie nicht jedes Jahr Reifen wechseln möchten, können Sie auf Ganzjahresreifen umsteigen. Diese müssen ebenfalls das Alpine-Symbol tragen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Fazit: Sicherheit geht vor

Das Fahren ohne Winterreifen birgt nicht nur hohe Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister, sondern stellt auch eine erhebliche Gefährdung für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Winterreifen sind speziell für kalte und glatte Straßen ausgelegt und sorgen für besseren Grip und eine kürzere Bremszeit. Rechtzeitig auf die passende Bereifung umzusteigen, ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit.

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Erstellt:
18. September 2024, 10:26 Uhr

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