Warnstreiks an Flughäfen

Diese Rechte haben Flugreisende

Wegen Warnstreiks fallen am Montag an mehreren Flughäfen in Deutschland viele Flüge aus oder sind stark verspätet. Welche Rechte die betroffenen Fluggäste haben.

Von den aktuellen Warnstreiks an mehreren Flughäfen in Deutschland sind auch Fluggäste aus Stuttgart mit dem Ziel Hamburg oder Berlin betroffen (Archivbild).

© Lichtgut/Leif Piechowski

Von den aktuellen Warnstreiks an mehreren Flughäfen in Deutschland sind auch Fluggäste aus Stuttgart mit dem Ziel Hamburg oder Berlin betroffen (Archivbild).

Von kea/dpa/tmn

Warnstreiks an mehreren deutschen Flughäfen bringen die Pläne vieler Reisender durcheinander – was ist, wenn der Flug wegen ihnen verspätet abhebt oder ausfällt? Das sind die Rechte der Fluggäste:

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Frist für Alternative setzen

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Kommt sie der Aufforderung nicht nach, könnten Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Fluggesellschaft hinterher in Rechnung stellen.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern.

Die Frage nach Entschädigungen

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen in Folge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt vor allem davon ab, wer da konkret streikt.

Streikt das Flughafenpersonal, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Besser sehen die Chance aus, wenn Mitarbeitende einer Fluggesellschaft oder deren Subunternehmen die Arbeit niederlegen.

Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.

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Erstellt:
13. März 2023, 11:00 Uhr

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