Diesel: Hermann kassiert Kretschmanns Zusage
ExklusivFahrer, die ein P+R-Parkhaus ansteuern, müssen nun doch ein Ticket dabei haben – sonst gilt für sie das Fahrverbot
Stuttgart Die Landesregierung will von Dieselfahrern, die zur Vermeidung des Fahrverbots ein Park-and-ride-Parkhaus außerhalb des Stuttgarter Talkessels ansteuern, nun doch einen schriftlichen Nachweis über ihr Fahrziel verlangen.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) stellt sich damit gegen die Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der vor zwei Wochen erklärt hatte, als Nachweis genüge die Aussage: „Ich fahr zum P+R-Platz.“
In der Antwort auf eine Frage des FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann, die unserer Zeitung vorliegt, erklärte Hermann, die Zufahrt könne nur ermöglicht werden, wenn ein Parknachweis mitgeführt werde. Dieser könne aus einem Wochen-, Monats- oder Jahresticket oder auch aus einem Einzelparkschein bestehen. Ein solcher Nachweis sei „erforderlich, damit die Ausnahme überwachbar ist“.
Die Regelung gilt bereits, allerdings werden vorerst keine Bußgelder verhängt, da die rechtlichen Verfügungen noch ausstehen.
Die Landesregierung hatte zuvor beschlossen, Euro-4-Dieselfahrzeuge vom Fahrverbot zu befreien, wenn die Fahrer nachweislich eine von 16 P+R-Anlagen ansteuern. Angesichts der Schwierigkeit, vor Erreichen des Parkplatzes einen Parkschein vorzuweisen, hatte Ministerpräsident Kretschmann einen schriftlichen Nachweis für entbehrlich erklärt.
Gar nicht nutzbar sein sollen kostenlose P+R-Anlagen. Mangels Parktickets könne der „Nachweis nicht geführt werden“, so Hermann. Haußmann fordert, dass auch ein Ticket für Bus und Bahn als Nachweis gilt.
Die Kfz-Betriebe fordern nun für die Zufahrt zu Werkstätten eine ähnliche Regelung. „Was dem P+R-Kunden das Ticket, wäre unseren Werkstattkunden die Terminvereinbarung mit der Werkstatt“, erklärte Innungsgeschäftsführer Christian Reher.