Dieselskandal: Wohl kein Schadenersatz bei geleasten Autos
dpa Karlsruhe. Wer manipulierte Dieselautos geleast hat, hat wohl keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe führte am Donnerstag in deutlichen Worten aus, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Autos. Das beklagte Unternehmen - im vorliegenden Fall geht es um Audi - könne deshalb vermutlich nicht verpflichtet werden, dem Kläger die Leasingraten zurückzuerstatten. Verkünden will der BGH am 16. September (11.00).
Damit steht eine Grundsatzentscheidung bevor, wie ein BGH-Sprecher erläuterte. Das Gericht hatte sich am Donnerstag erstmals mit dieser speziellen Frage befasst. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren.
Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkreis: Er hatte 2009 einen Audi mit dem Skandalmotor EA189 vier Jahre lang geleast und möchte das Geld für die Raten zurück. Nach Ablauf der Leasingzeit hatte er den Wagen gekauft und wollte auch den Kaufpreis abzüglich Wertverlust wiederhaben. Auch hier machte der BGH dem Mann keine großen Hoffnungen: Die Frage, ob Audi als Konzerntochter von VW überhaupt dem Grunde nach haftet, sei von der Vorinstanz nicht ausreichend geklärt worden. (Az. VII ZR 192/20)
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