Streit um Schutz kritischer Infrastruktur

Dieses Gesetz muss zügig kommen – aber nicht mit Hauruck

Der Schutz kritischer Infrastrukturen im Land dauert viel zu lange. Trotzdem hat die Union recht, wenn sie jetzt warnt, findet Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

Das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen hätte schon längst beschlossen werden müssen – doch mit Hauruck geht es nicht.

© Henning Kaiser/dpa

Das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen hätte schon längst beschlossen werden müssen – doch mit Hauruck geht es nicht.

Von Rebekka Wiese

Ganz gleich, wie der Streit um das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen ausgeht: Zu spät kommt es in jedem Fall. Laut einer EU-Richtlinie hätte die Bundesregierung die entsprechenden Vorschriften schon im Oktober dieses Jahres vorlegen müssen. Doch dazu kam es nie.

Kurz vor Bruch der Ampelkoalition konnte der Entwurf für das Vorhaben zwar noch im Kabinett beschlossen werden. Doch umgesetzt werden wird er voraussichtlich nicht mehr. Und so sehr die Zeit auch drängt: Es ist richtig, das Vorhaben jetzt nicht im Hauruck-Verfahren durch den Bundestag zu winken. Dazu sind die Regelungen zu komplex.

Kritische Infrastrukturen zu schützen ist extrem wichtig

Dass das Gesetz kommen muss, steht außer Frage – und zwar nicht nur, weil die erwähnte EU-Richtlinie Deutschland dazu verpflichtet. Immerhin geht es darum, die Anlagen abzusichern, die für das grundsätzliche Funktionieren des Landes von Bedeutung sind: um Krankenhäuser, Wasser- oder Elektrizitätswerke zum Beispiel. Das ist extrem wichtig – besonders in Zeiten, in denen ständig mit Sabotageakten gegen Deutschland gerechnet werden muss.

Deshalb ist es verständlich, dass die Regierungsfraktionen nun darauf drängen, das Gesetz noch im Bundestag zu beschließen. Doch angesichts des mühsamen Verfahrens, das der vorgelegte Entwurf hinter sich hat, ist es letztlich richtig, dass die Union nun davor warnt, das Vorhaben unter Zeitdruck zu beschließen. Zumal es sowohl bei Wirtschaftsverbänden als auch in den Ländern große Vorbehalte gibt. Spätestens im Bundesrat würde der Entwurf in seiner aktuellen Fassung wohl scheitern.

Wenn die Union dem Gesetz im Bundestag deshalb nun nicht zustimmt, kann man ihr kaum einen Vorwurf machen. Sollte sie selbst aber dann nach den Neuwahlen wieder regieren, müsste sie beweisen, dass sie es besser kann – und zwar zügig.

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Erstellt:
2. Dezember 2024, 17:34 Uhr

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