Einführung kann sich bis 2030 ziehen
Digitaler Führerschein kommt heute nicht
Medienberichten zufolge soll ab heute der digitale Führerschein genutzt werden können. Wir haben beim zuständigen Ministerium angefragt, wie der Stand ist.

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Noch muss man den physischen Führerschein mitführen.
Von Lukas Böhl
In den letzten Tagen haben einige Medien darüber berichtet, dass am 01. April die Testphase für den digitalen Führerschein startet. Demnach soll es ab heute möglich sein, den Führerschein mithilfe einer speziellen App zu digitalisieren. Was ist wirklich dran?
Digitaler Führerschein lässt auf sich warten
Wie eine Pressesprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unserer Zeitung auf Nachfrage bestätigte, startet im April keine Testphase für den digitalen Führerschein. Möglicherweise kam es zu einer Verwechslung mit dem digitalen Fahrzeugschein. Laut der Sprecherin wird Ende April 2025 eine Pilotphase starten, bei der interessierte Bürger den digitalen Fahrzeugschein testen können. Der genaue Starttermin dazu werde rechtzeitig durch das Ministerium bekannt gegeben. Für den digitalen Fahrzeugschein wird die App „i-Kfz“ benötigt, die aktuell vom BMDV gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH entwickelt wird.
Und wann kommt der Führerschein?
Nach Angaben der Pressesprecherin des BMDV gäbe es zwar schon Vorbereitungen für die Einführung des digitalen Führerscheins, diese seien aber noch nicht konkret. Die rechtliche Grundlage dafür wurde erst am 12.02.25 durch einen vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsentwurf zum Straßenverkehrsgesetz geschaffen. Wie der ADAC berichtet, soll in der EU bis 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. Dieser soll dann in allen Staaten der EU anerkannt werden. Doch auch hier gibt es noch keine konkreten Termine für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland. Da die EU-Staaten bis etwa 2030 Zeit für die Einführung haben, kann hier noch einige Zeit vergehen, bis es einen digitalen Führerschein geben wird. Bis dahin sollten Autofahrer weiterhin ihren physischen Führerschein mitführen.