Bundestagswahl 2025
Direktmandate einfach erklärt
Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl – ein wichtiger Tag für Deutschlands Demokratie. Doch was genau sind Direktmandate, und wie funktionieren sie im neuen Wahlrecht? Wir erklären es einfach und verständlich.
Von Katrin Jokic
Die Bundestagswahl 2025 bringt nicht nur politische Entscheidungen, sondern auch wichtige Neuerungen im Wahlrecht. Die Anzahl der Sitze im Bundestag ist nun auf 630 festgelegt, und Überhang- sowie Ausgleichsmandate gehören der Vergangenheit an. Doch wie funktionieren Direktmandate in diesem System, und welche Bedeutung haben sie für die Wähler und Wählerinnen?
Was ist ein Direktmandat? (Einfach erklärt)
Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Jede Partei kann in jedem Wahlkreis einen Kandidaten aufstellen. Mit der Erststimme auf dem Wahlzettel stimmt man als Wähler bei der Bundestagswahl für einen dieser Kandidaten. Darum heißt es auch „Direktmandat“: Die Wählerschaft erteilt einer Person direkt den Auftrag, sie im Parlament zu vertreten.
Der Kandidat oder die Kandidatin, die im jeweiligen Wahlkreis die meisten Erststimmen gewinnt, zieht in den Bundestag ein – vorausgesetzt, die Partei hat genügend Zweistimmen bekommen.
Denn die Zweitstimmen entscheiden über die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag. Wenn einer Partei aufgrund der Zweitstimmen beispielsweise 100 Sitze im Bundestag zustehen würden, sie aber 103 Direktmandate gewonnen hat, dann würden 3 Direktmandate verfallen. Früher gab es dafür die Überhangmandate. Ab 2025 ist es so, dass die Kandidaten mit den wenigsten Erststimmen dann keinen Sitz mehr im Bundestag bekommen.
Andererseits ist es natürlich auch möglich, dass eine Partei beispielsweise 100 Sitze im Bundestag gewinnt, aber lediglich 95 Direktmandate für sich entscheidet. Dann wird anhand der Parteilisten bzw. Landeslisten bestimmt, wer zusätzlich zu den Direktmandatsträgern in den Bundestag einzieht.
Grundmandatsklausel: Direktmandate und die 5-Prozent-Hürde
Die Grundmandatsklausel ist eine besondere Regel im deutschen Wahlrecht. Sie sorgt dafür, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einziehen kann, wenn sie an der 5-Prozent-Hürde scheitert – unter einer bestimmten Voraussetzung: Wenn die Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, darf sie mit ihrem gesamten Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einziehen.
So hatte Die Linke bei der Bundestagswahl 2021 lediglich 4,9 Prozent der Zweitstimmen erhalten und wäre damit eigentlich knapp gescheitert. Doch sie konnte 3 Direktmandate für sich entscheiden, wodurch sie nicht nur diese 3 Sitze im Bundestag erhielt, sondern 4,9 Prozent der Sitze, entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil. Dadurch entfielen 39 Mandate auf Die Linke.
Die Wahlrechtsänderung 2023 sollte die Grundmandatsklausel abschaffen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Regel vorerst weiter gilt. Das heißt, die Grundmandatsklausel bleibt in Kraft, bis eine neue Regelung beschlossen wird.
Direktmandate bleiben wichtig
Die Bundestagswahl 2025 bringt ein verändertes Wahlrecht mit sich, das nicht nur die Größe des Bundestags begrenzt, sondern auch das Verfallen von Direktmandaten vorsieht, wenn sie nicht durch Zweitstimmen gedeckt sind. Trotzdem bleiben Direktmandate ein entscheidender Bestandteil des Wahlsystems, da sie den Wählerinnen und Wählern eine direkte Mitbestimmung ermöglichen – auch unter Beachtung der weiterhin geltenden Grundmandatsklausel.