Heilbronn

„Döner-Obergrenze“ kommt nicht vor - Kompromiss gefunden

Hat Heilbronn zu viele Dönerläden, Barbershops und Nagelstudios? Ja, meint die CDU - und forderte eine Obergrenze. Nun gibt es eine Einigung mit der Stadt und mit anderen Fraktionen.

Es wird keine Obergrenze für Dönerläden in Heilbronn geben.

© dpa/Christoph Schmidt

Es wird keine Obergrenze für Dönerläden in Heilbronn geben.

Von red/dpa

Nach einer Debatte über eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops im baden-württembergischen Heilbronn ist ein Kompromiss gefunden. Die Stadtverwaltung und die Fraktionen im Gemeinderat sprechen sich in einem gemeinsamen Antrag für mehr Vielfalt in der Innenstadt aus - Dönerbuden, Nagelstudios und Co. werden aber nicht mehr konkret genannt. Der Gemeinderat stimmte dem Vorstoß nach Angaben der Stadt zu.

Die CDU-Fraktion in der 125.000-Einwohner-Stadt nördlich von Stuttgart hatte im Frühjahr im Kommunalwahlkampf eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops gefordert. Zu viele gleiche Geschäfte hätten eine negative Magnetwirkung, begründete CDU-Stadtrat Christoph Troßbach den Vorstoß damals. 

Ein Rechtsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hatte ergeben, dass eine solche Obergrenze rechtlich machbar wäre. Das Gutachten hatte die Stadtinitiative Heilbronn, ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden, beauftragt. Ein Gutachten der Stadtverwaltung war dagegen zum Ergebnis gekommen, dass eine Obergrenze nicht zulässig sei.

Antrag sieht mehrere Maßnahmen für attraktive Innenstadt vor

CDU-Politiker Troßbach sagte, man sei mit dem Kompromiss dem Ziel näher gekommen, die Innenstadt vielfältiger zu machen. Dass bestimmte Geschäfte wie etwa Dönerläden in dem Antrag nicht mehr genannt sind, stört ihn nicht: „Die Begründung ist für uns nicht das Entscheidende, Hauptsache das Ziel ist erreicht“, sagte er.

In dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der Verwaltung wird die Stadt beauftragt, ein Entwicklungskonzept für die Innenstadt zu erstellen. Ziel dieses Konzeptes sei es, „teilraumbezogene Feinsteuerungsmöglichkeiten für Gastronomie, Dienstleistungen und Gewerbe zu schaffen“, heißt es in dem Antrag. So sollten die Vielfalt des Angebots in der Innenstadt gestärkt und Konzentrationen vermieden werden. 

Zudem sieht der Antrag mehrere Maßnahmen für eine attraktive Innenstadt vor, etwa mehr Grünflächen, die Position eines Innenstadt-Kümmerers, einen Fonds sowie eine Vereinfachung der Außengastronomie.

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Erstellt:
11. November 2024, 17:16 Uhr

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