Freiburg

Zugeschlagen – aber nicht mit Hähnchenschenkel

Landgericht Freiburg hat einen 42-Jährigen zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er hatte auf einen Mann mit einem gefrorenen Hähnchenschenkel eingeschlagen.

Das Landgericht Freiburg hat den Mann verurteilt (Symbolbild).

© IMAGO/Björn Trotzki

Das Landgericht Freiburg hat den Mann verurteilt (Symbolbild).

Von red/dpa

Er biss einem Mann bei einer Schlägerei einen Teil der linken Ohrmuschel ab: Ein 42-Jähriger ist in Freiburg wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das örtliche Landgericht sah es erwiesen an, dass der Angeklagte bei zwei Auseinandersetzungen im vergangenen Jahr Menschen schlug und teils schwer verletzte.

Den Vorwurf, einem anderen Mann im Streit mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen zu haben, erwies sich hingegen als nicht haltbar.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, der Kontrahent habe das Fleischstück selbst aus dem Gefrierfach eines Kühlschranks geholt, um das geschwollene Gesicht zu kühlen. Diese Version des Geschehens wurde vom Geschädigten bestätigt, wie der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau resümierte.

„Es war eine enorme Aggressivität“, sagte der Richter mit Blick auf die Taten. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, war früher Profi-Ringer und WM-Teilnehmer, wie das Gericht berichtete. Inzwischen habe er Alkohol- und Drogenprobleme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - innerhalb einer Woche können laut Gericht Rechtsmittel eingelegt werden.

Zum Artikel

Erstellt:
10. Februar 2025, 17:18 Uhr
Aktualisiert:
10. Februar 2025, 17:23 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen