Drohne legt Flughafen lahm

Vorfall in Frankfurt zeigt Schwäche in Gefahrenabwehr auf

Es war nur eine Frage der Zeit:Erneut hat Deutschlands größter Airport den Flugbetrieb eingestellt, weil eine Drohne gesichtet wurde. Tausende Passagiere waren betroffen. Fragen und Antworten zu einem heiklen Thema.

Frage: Was ist in Frankfurt passiert?

Antwort: Die Sperre dauerte rund eine Dreiviertelstunde. Laut Bundespolizei hatte es am frühen Morgen mehrere Hinweise auf eine Drohne im Süden des Geländes gegeben. Da das Fluggerät dann nicht mehr gesichtet wurde, gab die Bundespolizei in Absprache mit der Flugsicherung den Betrieb um 8.15 Uhr wieder frei. Allein bei der Lufthansa waren rund 15 000 Passagiere von dem Vorfall betroffen. Die Airline setzte am Nachmittag ein Langstreckenflugzeug vom Typ Airbus 330 ein, um verspätete Passagiere nach London zu fliegen. Bereits Ende März war es wegen einer Drohne in Frankfurt zu einer Sperre von 30 Minuten gekommen.

Antwort:

Wie oft werden Drohnen an deutschen Flughäfen gesichtet?

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums hat es an deutschen Flughäfen in den ersten drei Monaten 2019 bereits 17 Vorfälle gegeben. 2018 waren es 158 (2017: 88). Die meisten gab es in Frankfurt mit 21, gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). Am Flughafen Stuttgart gab es 2018 vier illegale Drohnenflüge (2017: zwei). 2019 ist Stuttgart bisher frei von Drohnen gewesen.

Wie viele zivil genutzte Drohnen schwirren in Deutschland herum?

Nach Schätzungen des Verbandes Unbemannte Luftfahrt werden derzeit 455 000 Drohnen privat und 19 000 kommerziell genutzt. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) rechnet damit, dass deren Zahl bis 2020 auf weit mehr als 1,2 Millionen steigen wird. Andere Schätzungen gehen indes davon aus, dass allein 2018 rund 1,3 Millionen Drohnen verkauft wurden. Drohnenbausätze gibt es bereits ab 25 Euro. Für 1500 Euro bekommt man ein Profifluggerät mit erstaunlichen aerodynamischen Eigenschaften.

Muss man eine Berechtigung besitzen?

Seit der im April 2017 in Kraft getretenen Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums muss an jeder Drohne, die schwerer als 250 Gramm ist, eine Plakette mit dem Namen des Besitzers angebracht werden. Ist die Drohne schwerer als ein Kilogramm, muss der Pilot seit 2017 einen Kenntnisnachweis – auch Drohnenführerschein genannt – besitzen.

Wie können die Behörden Drohnen orten und kontrollieren?

Antwort: Bisher werden Drohnen an Flughäfen in der Regel von Piloten in der Luft oder von Augenzeugen am Boden gemeldet. Nach Aussage des Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, sind derzeit noch keine tauglichen Abwehrsysteme an den Flughäfen im Gebrauch, die Drohnen in städtischen Gebieten sicher erkennen können und im Zaum halten könnten. Da die handelsüblichen Drohnen außerdem zu klein sind, um von einem Radar erfasst zu werden, können böswillige oder unkooperative Nutzer die Regeln leicht unterlaufen.

Frage: Wie lässt sich der Drohnenflugverkehr technisch kontrollieren?

Antwort: Die Flugsicherung fordert, dass alle Drohnen einen GPS-Sender tragen müssen, der sie auf den Schirmen der Fluglotsen sichtbar macht. Außerdem müssten sie registriert werden. Zusammen mit der Deutschen Telekom hat die DFS einen Sender mit einer SIM-Karte entwickelt, der an Drohnen befestigt werden kann. Demnächst soll die Technologie marktreif sein. Einbauen werden sie Drohnenpiloten aber wohl nur, wenn der Gesetzgeber eine Pflicht dazu vorschreibt.

Frage: Dürfen Drohnen abgeschossen werden?

Antwort: Das Abfangen unbemannter Fluggeräte ist heikel – ganz zu schweigen das Abschießen, denn zu groß kann die Gefahr für Menschen am Boden sein. Dies sei auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, erläutert Christian Jaeger von der Firma Elektroniksystem- und Logistik-GmbH mit Sitz in Fürstenfeldbruck bei München. Prinzipiell gelte das Recht: „Polizei und Militär dürfen, Zivilisten nicht.“

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Erstellt:
10. Mai 2019, 02:04 Uhr

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