Drohschreiben an Bundesligavereine: Urteil rechtskräftig
dpa/lsw Rottweil. Ein Mann, der wegen einer Vielzahl von Drohschreiben zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, ist mit seiner Revision gescheitert. Das Urteil sei damit rechtskräftig, teilte das Landgericht Rottweil am Freitag mit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision als unbegründet verworfen.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Der Mann war im Oktober wegen diverser Erpressungsversuche zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden (Az.: 1 KLs 33 Js 304/20). Er hatte nach Überzeugung des Gerichts mit Drohschreiben versucht, Millionenbeträge unter anderem bei Bundesligavereinen, Krankenhäusern, kirchlichen Einrichtungen und Fluggesellschaften zu erpressen - jedoch ohne Erfolg. Zwischen Dezember 2019 und Januar 2020 drohte der Mann in den Mails und Briefen damit, Krankheitserreger freizusetzen oder kompromittierende Bilder zu veröffentlichen.
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